Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs2;StGB §33 Z2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache einer früher erstatteten gleichgerichteten Anzeige des Arbeitsinspektorates (hier: wegen Verstoßes gegen § 3 Abs 2 ARG infolge Durchführung von Inventurarbeiten nach Beginn der Wochenendruhe) rechtfertigt für sich allein nicht den Schluß, dem Arbeitge... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs2;StGB §33 Z2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache einer früher erstatteten gleichgerichteten Anzeige des Arbeitsinspektorates (hier: wegen Verstoßes gegen § 3 Abs 2 ARG infolge Durchführung von Inventurarbeiten nach Beginn der Wochenendruhe) rechtfertigt für sich allein nicht den Schluß, dem Arbeitge... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 6. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin schuldig erkannt, insgesamt neun Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften (der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, des Arbeitnehmerschutzgesetzes, des KJBG und des Arbeitszeitgesetzes) begangen zu haben; sie wurde deshalb mit je S 1.000,-- (insgesamt S 9.000,--), jeweils unter Festsetzung e... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §32;StGB §33;VStG §19;
Rechtssatz: § 32 und § 33 StGB ist weder ein allgemeiner Strafbemessungsgrundsatz noch ein besonderer Erschwerungsgrund der mangelnden Schuldeinsicht zu entnehmen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199318... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Mai 1991 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe in seinem Gastbetrieb in K. Lehrlinge beschäftigt und dabei in mehreren Fällen Verwaltungsübertretungen nach "§ 11 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 1, § 16, § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 1 und 2" KJGB begangen. Gemäß § 30 KJGB wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 1.000,--, S 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 1 KJBG (Punkt 1) sowie wegen der hinsichtlich mehrerer namentlich bezeichneter Lehrlinge begangenen Verwaltungsübertretungen nach den §§ 11 Abs. 1, 16, 17 Abs. 2, 18 Abs. 3 und 19 Abs. 2 leg. cit. (Punkte 2 bis 7) bestraft, und zwar nach dem zweiten Strafsatz des § 30 leg. cit. mit je S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je 42 Tage) pro Übertretung. Dab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Mai 1991 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe in seinem Gastbetrieb in K. Lehrlinge beschäftigt und dabei in mehreren Fällen Verwaltungsübertretungen nach "§ 11 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 1, § 16, § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 1 und 2" KJGB begangen. Gemäß § 30 KJGB wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 1.000,--, S 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 26 Abs. 1 KJBG (Punkt 1) sowie wegen der hinsichtlich mehrerer namentlich bezeichneter Lehrlinge begangenen Verwaltungsübertretungen nach den §§ 11 Abs. 1, 16, 17 Abs. 2, 18 Abs. 3 und 19 Abs. 2 leg. cit. (Punkte 2 bis 7) bestraft, und zwar nach dem zweiten Strafsatz des § 30 leg. cit. mit je S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je 42 Tage) pro Übertretung. Dab... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §30;StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Auch im Anwendungsbereich des zweiten Strafsatzes des § 30 KJBG 1987 ist die Berücksichtigung von einschlägigen rechtskräftigen Vorstrafen als Erschwerungsgrund nicht rechtswidrig, soweit es sich nicht um jene Strafe handelt, die für die den Tatbestand des Wiederhol... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19;VStG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: "Strafuneinsichtigkeit" kann neben § 33 Z 2 StGB nicht als Erschwerungsgrund in Betracht kommen (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum StGB, 03te Auflage, S 297). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §30;StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Auch im Anwendungsbereich des zweiten Strafsatzes des § 30 KJBG 1987 ist die Berücksichtigung von einschlägigen rechtskräftigen Vorstrafen als Erschwerungsgrund nicht rechtswidrig, soweit es sich nicht um jene Strafe handelt, die für die den Tatbestand des Wiederhol... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19;VStG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: "Strafuneinsichtigkeit" kann neben § 33 Z 2 StGB nicht als Erschwerungsgrund in Betracht kommen (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum StGB, 03te Auflage, S 297). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Jänner 1984 und am 13. November 1984 im Bereiche des Zollamtes Berg versucht, a) eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich näher genannte Stückzahlen von Zigaretten näher genannter Marken, "sowie b) die unter a) angeführten Zigaretten, somit Monopolgegenstände, einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider in das Zollgebiet einzuführe... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Jänner 1984 und am 13. November 1984 im Bereiche des Zollamtes Berg versucht, a) eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich näher genannte Stückzahlen von Zigaretten näher genannter Marken, "sowie b) die unter a) angeführten Zigaretten, somit Monopolgegenstände, einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider in das Zollgebiet einzuführe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0024 E 14. September 1984 VwSlg 11516 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 33 Z 2 StGB im Verwaltungsstrafverfahren ist mangels einer durch die Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes diesbezüglich bedingten Ab... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0024 E 14. September 1984 VwSlg 11516 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 33 Z 2 StGB im Verwaltungsstrafverfahren ist mangels einer durch die Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes diesbezüglich bedingten Ab... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Partei mit Straferkenntnis vom 23. Oktober 1990 schuldig erkannt, sie sei als handelsrechtliches Organ der Ing. K Gesellschaft m.b.H. iSd § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich, daß die genannte juristische Person mit Sitz in U, als Arbeitgeber auf der Baustelle der Firma R in S am 26. Juni 1989 um 15.00 ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Partei mit Straferkenntnis vom 9. Jänner 1991 schuldig erkannt, sie sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H Gesellschaft m.b.H. iSd § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich, daß die genannte juristische Person mit Sitz in P einen namentlich genannten t... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33;StGB §34;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0166 E 22. März 1988 VwSlg 12680 A/1988 RS 6 Stammrechtssatz Die Aufzählung der Erschwerungs- und Milderungsgründe in den §§ 33 und 34 StGB ist nur demonstrativ. Sie verweist die Rechtsprechung auf Umstände, die verhältnismäßig häufig vorliegen und legt ihre Bedeutung für die Strafbemessu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;StGB §33;StGB §34;StGB §9;VStG §19;VStG §20;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Wird der objektive Geschehensablauf richtig vorgestellt und erstreckt sich der Irrtum (hier: der Besch war der Meinung, daß die für den vorangegangenen Arbeitgeber erteilte Beschäftigungsbewilligu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33;StGB §34;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0166 E 22. März 1988 VwSlg 12680 A/1988 RS 6 Stammrechtssatz Die Aufzählung der Erschwerungs- und Milderungsgründe in den §§ 33 und 34 StGB ist nur demonstrativ. Sie verweist die Rechtsprechung auf Umstände, die verhältnismäßig häufig vorliegen und legt ihre Bedeutung für die Strafbemessu... mehr lesen...
Auf Grund eines über Amtshilfeersuchen des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 7. September 1989 ergangenen Ladungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 23. November 1989, wonach der Beschwerdeführer am 10. und 11. August 1989 den straßenseitigen Trakt des Hauses X-Gasse mit Ausnahme der Außenmauer bis zur Erdgeschoßdecke ohne baubehördliche Bewilligung abgetragen habe, gab der Vertreter des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 29. November 1989 an, der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Auf Grund eines über Amtshilfeersuchen des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 7. September 1989 ergangenen Ladungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 23. November 1989, wonach der Beschwerdeführer am 10. und 11. August 1989 den straßenseitigen Trakt des Hauses X-Gasse mit Ausnahme der Außenmauer bis zur Erdgeschoßdecke ohne baubehördliche Bewilligung abgetragen habe, gab der Vertreter des Beschwerdeführers mit Schreiben vom 29. November 1989 an, der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0024 E 14. September 1984 VwSlg 11516 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 33 Z 2 StGB im Verwaltungsstrafverfahren ist mangels einer durch die Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes diesbezüglich bedingten Abweichung das Erfordernis, dass eine Verurteilung wegen einer au... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0024 E 14. September 1984 VwSlg 11516 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 33 Z 2 StGB im Verwaltungsstrafverfahren ist mangels einer durch die Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes diesbezüglich bedingten Abweichung das Erfordernis, dass eine Verurteilung wegen einer au... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 18. Mai 1990 enthält folgenden Spruch: "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der Firma T-Ges.m.b.H., wie am 3.11.1988 anläßlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates Graz im Betrieb der Firma T-Ges.m.b.H. festgestellt wurde, unterlassen dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Den nachgenannten Arbeitnehmern wurde an folgenden ... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 18. Mai 1990 enthält folgenden Spruch: "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der Firma T-Ges.m.b.H., wie am 3.11.1988 anläßlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates Graz im Betrieb der Firma T-Ges.m.b.H. festgestellt wurde, unterlassen dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Den nachgenannten Arbeitnehmern wurde an folgenden ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §33 Z1;VStG §19;VStG §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht. Schlagworte ... mehr lesen...