RS Vwgh 1993/7/8 93/18/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §32;
StGB §33;
VStG §19;

Rechtssatz

§ 32 und § 33 StGB ist weder ein allgemeiner Strafbemessungsgrundsatz noch ein besonderer Erschwerungsgrund der mangelnden Schuldeinsicht zu entnehmen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180022.X06

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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