Begründung: 1.1. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 1996, A5/96, wurde - nach Zuleitung der Akten an die Staatsanwaltschaft Wien und Zurücklegung der Anzeige wegen §302 Abs1 StGB durch diese - eine "Wiederaufnahmsklage" des Einschreiters zurückgewiesen, mit welcher dieser (gestützt auf §530 Abs1 Z4 ZPO) die Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 1996, A2/95, abgeschlossenen Verfahrens begehrt hatte. 1.2. Mit de... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter erhebt "Wiederaufnahmsklage" gegen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 1996, A2/95. Unter einem wird die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Der Einschreiter stützt seinen Antrag auf §530 Abs1 Z4 ZPO. Nach §530 Abs1 Z4 ZPO kann ein Verfahren, das durch eine die Sache erledigende Entscheidung abgeschlossen worden ist, auf Antrag einer Partei wieder aufgenommen werden, wenn sich der Richter bei Erlassung der Entsche... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 / Allg ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit ZPO §530 Abs1 Z4 StPO §90 Abs1 StGB §302 Abs1 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art... mehr lesen...