Entscheidungen zu § 302 Abs. 1 StGB

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vfgh Beschluss 1997/6/9 A19/96, A20/96

Begründung: 1.1. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 1996, A5/96, wurde - nach Zuleitung der Akten an die Staatsanwaltschaft Wien und Zurücklegung der Anzeige wegen §302 Abs1 StGB durch diese - eine "Wiederaufnahmsklage" des Einschreiters zurückgewiesen, mit welcher dieser (gestützt auf §530 Abs1 Z4 ZPO) die Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 1996, A2/95, abgeschlossenen Verfahrens begehrt hatte. 1.2. Mit dem v... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.06.1997

TE Vfgh Beschluss 1996/10/2 A5/96

Begründung: Der Einschreiter erhebt "Wiederaufnahmsklage" gegen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 1996, A2/95. Unter einem wird die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Der Einschreiter stützt seinen Antrag auf §530 Abs1 Z4 ZPO. Nach §530 Abs1 Z4 ZPO kann ein Verfahren, das durch eine die Sache erledigende Entscheidung abgeschlossen worden ist, auf Antrag einer Partei wieder aufgenommen werden, wenn sich der Richter bei Erlassung der Entscheid... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.10.1996

RS Vfgh 1996/10/2 A5/96 - A19/96 ua

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 / AllgZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §530 Abs1 Z4StPO §90 Abs1StGB §302 Abs1
Leitsatz: Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Zurückweisung der Klage auf Zahlung von Verzugszinsen wegen verspätet ausbezahlter Notstandshilfe; keine Zulässigkeit einer Wiederaufnahmsklage nach Zurücklegung einer Anzeige gegen "unbekannte T... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.10.1996

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