Norm: StGB §146 EStGB §292a
Rechtssatz: Das unrichtige Ausfüllen eines Vermögensbekenntnisses ausschließlich zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Strafverfahren ist nicht als Betrug zu beurteilen. Denn die diesbezüglichen Vermögensinteressen des Bundes stehen im Dienste des staatlichen Strafverfolgungsinteresses und sind diesem gleichzuhalten. Der staatliche Strafanspruch ist aber für sich allein gegen den Beschuldigten nicht strafrechtlich ges... mehr lesen...
Norm: StGB §292aStGB §293 Abs2
Rechtssatz: Das unrichtige Ausfüllen eines Vermögensbekenntnisses ausschließlich zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Strafverfahren ist nicht der Strafbestimmung des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB zu subsumieren. Entscheidungstexte 12 Os 24/08h Entscheidungstext OGH 22.08.2008 12 Os 24/08h ... mehr lesen...
Norm: StGB §292a
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 292a StGB werden von dieser Strafbestimmung nur solche Vermögensverzeichnisse erfasst, die im Zuge eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens oder vor einem Vollstreckungsorgan abgegeben werden. Ein solches Vermögensverzeichnis soll dem betreibenden Gläubiger einen Überblick über das Vermögen des Verpflichteten oder des Gemeinschuldners verschaffen. Das unrichtige Ausfüllen eines Vermö... mehr lesen...
Norm: StGB §292a
Rechtssatz: Die Benennung eines Dienstgebers und die Behauptung eines tatsächlich nicht gegebenen Bezuges aus einem mit diesem nicht bestehenden Dienstverhältnis können für sich allein mangels Vorliegens eines Vermögenswertes beziehungsweise Bezugsrechtes aus diesem Dienstverhältnis nicht zu einer Gefährdung von Gläubigern führen, fallbezogen kann letztere jedoch durch ein dadurch bewirktes Verdecken anderer Zugriffsmöglichkeit... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB §288 Abs2StGB §292a
Rechtssatz: In Ansehung nach dem Inkrafttreten der EONov 1991 (01.03.1992) abzuurteilender falscher Offenbarungseide ist kein Günstigkeitsvergleich zwischen § 288 Abs 2 und § 292 a StGB anzustellen. Durch die Gesetzesänderung wurde nicht der Meineid als solcher einem günstigeren Strafgesetz unterstellt, sondern der Offenbarungseid aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, weshalb das Verbrechen nach § 288 Abs 2... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §292a
Rechtssatz: Gegenüber dem Verbrechen der betrügerischen Krida ist das Vergehen des falschen Vermögensverzeichnisses nach § 292 a StGB (materiell) subsidiär. Entscheidungstexte 13 Os 90/94 Entscheidungstext OGH 14.09.1994 13 Os 90/94 11 Os 145/03 Entscheidungstext OGH 10.02.2004 11 Os 145/03 Vgl auch ... mehr lesen...