Norm
StGB §292aRechtssatz
Das unrichtige Ausfüllen eines Vermögensbekenntnisses ausschließlich zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Strafverfahren ist nicht der Strafbestimmung des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB zu subsumieren.Das unrichtige Ausfüllen eines Vermögensbekenntnisses ausschließlich zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Strafverfahren ist nicht der Strafbestimmung des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach Paragraph 293, Absatz 2, StGB zu subsumieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124413Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009