RS OGH 2023/1/24 12Os24/08h, 14Os84/22t, 14Os104/22h

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Veröffentlicht am 22.08.2008
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Rechtssatz

Das unrichtige Ausfüllen eines Vermögensbekenntnisses ausschließlich zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Strafverfahren ist nicht als Betrug zu beurteilen. Denn die diesbezüglichen Vermögensinteressen des Bundes stehen im Dienste des staatlichen Strafverfolgungsinteresses und sind diesem gleichzuhalten. Der staatliche Strafanspruch ist aber für sich allein gegen den Beschuldigten nicht strafrechtlich geschützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124412

Im RIS seit

21.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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