Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dragan D***** des Vergehens des Landfriedensbruchs nach § 274 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 30. Juni 2007 in K***** wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilgenommen, die darauf abzielte, dass unter ihrem Einfluss Körperverletzungen begangen werden, wobei es zu solchen Gewalttaten gekommen ist, indem er mit Zaunlatten gegen die Einsatzkräfte der Polizei schlug. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roseline O***** dreier Verbrechen der Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien nachstehende Personen mit Gewalt und durch gefährliche Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib „und" Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs zu nötigen versucht, wobei die Vollendung der Taten jeweils aufgrund äußerer Einflüsse und der Gegenwehr der Tatopfer unterblieb, und zwar A. am 13. August 2008 Susanne P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard B***** des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall (A), zweier Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB (B) und des Vergehens des Landfriedensbruchs nach § 274 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard B***** des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach Paragraphen 15,, 269 Absatz eins, erster Fall (A), zweier... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche anderer enthaltenden Urteil wurden die Angeklagten des Vergehens des Landfriedenbruchs, nämlich Christoph E***** und Oliver P***** nach § 274 Abs 1 und Abs 2 StGB, Thomas P*****, Christian L***** und Maximilian H***** nach § 274 Abs 1 StGB, schuldig erkannt. Danach haben sie wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilgenommen, die darauf abzielte, dass unter ihrem Einfluss Körperverletzungen (§§ 83 f... mehr lesen...
Norm: StGB §274 Abs1
Rechtssatz: 100 Personen stellen jedenfalls eine Menschenmenge im Sinn des § 274 Abs 1 StGB dar. Eine Mindestanzahl von Verletzten sieht der Tatbestand nicht vor. Entscheidungstexte 12 Os 47/08s Entscheidungstext OGH 17.07.2008 12 Os 47/08s 14 Os 140/08g Entscheidungstext OGH 04.11.2008 14 Os 14... mehr lesen...
Gründe: Tariel Ma***** und Zurab M***** wurden des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen und räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall, 131 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Tariel Ma***** und Zurab M***** wurden des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen und räuberischen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 130 erster Fall, 131 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie „im bewussten und gewo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch den Schuldspruch eines Mitangeklagten enthaltenden - rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 30. April 1998, GZ 6 Vr 3.443/97-20, wurde Michael P***** des Vergehens des Landfriedensbruchs nach § 274 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem - auch den Schuldspruch eines Mitangeklagten enthaltenden - rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 30... mehr lesen...
Norm: StGB §83 Abs1StGB §274 Abs1StGB §274 Abs2StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) können diese weder Gegenstand verschiedener, gegen denselben Beschuldigten geführter Verfahren noch verschiedener Schuldsprüche sein. Im Fall von Tateinheit liegt stets nur eine Tat im Sinn des Prozessrechts vor, weshalb sich die Rechtskraft ihrer Aburteilung auf alle ideell... mehr lesen...