Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitangeklagten S***** enthält - wurde Norbert K***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I.) sowie der Vergehen des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 Abs 1 StGB (II. 1.) und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB (II. 2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil - das auch den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Mitange... mehr lesen...
Norm: StGB §83 StGB §84 Abs4 StGB §84 Abs2 Z4 StGB §269 Abs1 StGB §270 Abs1 StGB § 83 heute StGB § 83 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 83 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 ... mehr lesen...
Norm: StGB §270 Abs1 StGB § 270 heute StGB § 270 gültig ab 01.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 270 gültig von 01.01.1975 bis 31.08.2017
Rechtssatz:
§ 270 Abs 1 StGB setzt auf der subjektiven Tat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Mai 1946 geborene Angeklagte Karl P*** (zu 1.) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen (zu 2.) des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 Abs. 1 StGB, (zu 3.) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 2 Z 2 StGB, (zu 4.) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, (zu 5.) der falschen Beweisaussage vor Gericht (als Bestimmungstä... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4 StGB §269 Abs3 StGB §270 Abs1 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig v... mehr lesen...
Gründe: Der am 26.August 1951 geborene, zuletzt ohne Beschäftigung gewesene Angeklagte Ernst A wurde des Vergehens des teils versuchten, teils vollendeten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 und 15 StGB, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 2, 84 Abs 2 Z. 4 StGB, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und des Vergehens des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach §... mehr lesen...