Norm: SMG §27 Abs1SMG §27 Abs2SMG §35 Abs1SMG §37
Rechtssatz: Im Fall einer § 27 Abs 1 und 2 SMG subsumierbaren Tat ist die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG an keine Überlegungen zur Schwere der Schuld oder zur Prävention geknüpft. Entscheidungstexte 14 Os 9/19h Entscheidungstext OGH 09.04.2019 14 Os 9/19h ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Norbert B***** (richtig:) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 „Abs 1" StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit von Jänner 2001 bis zum 12. Dezember 2002 in Mödling und Perchtoldsdorf dadurch, dass er in oftmals wiederholten Angriffen jeweils einen Finger in die Scheide der am 13. Dezember 1988 ... mehr lesen...
Norm: StGB §27 Abs1StGB §43StGB §44 Abs2
Rechtssatz: § 44 Abs 2 StGB ist in Zusammenhang mit § 43 StGB zu lesen, sodass eine bedingte Nachsicht der Rechtsfolge nicht in jedem Fall, sondern nur unter den Präventionsvoraussetzungen des § 43 Abs 1 StGB zu gewähren ist. Entscheidungstexte 15 Os 129/04 Entscheidungstext OGH 17.02.2005 15 Os 129/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §27 Abs1StGB §43. StGB §44 Abs2
Rechtssatz: Die bedingte Nachsicht einer Rechtsfolge kann infolge einer planwidrigen materiellrechtlichen Gesetzeslücke (s § 495 Abs 1 StPO) nicht widerrufen werden. Entscheidungstexte 15 Os 129/04 Entscheidungstext OGH 17.02.2005 15 Os 129/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. Juli 1970 Vertragsbediensteter (Vertragslehrer) der beklagten Partei. Er wurde vom Strafgericht wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, wovon gemäß § 43a Abs 3 StGB 16 Monate unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurden. Gemäß § 44 Abs 2 StGB wurde auch die "Rechtsfolge des Amtsverlustes" bedingt nachgesehen. Die Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien, über dessen Vermögen zwischenzeitig der Konkurs eröffnet wurde, war Lenker des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes und Vertragsbediensteter der Stadt Wien. Am 1.3.1995 erhielt er vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 2 - Personalamt -, folgende Mitteilung: "... Ihr Dienstverhältnis zur Stadt Wien ist infolge des Urteiles des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22.3.1994, bestätigt mit Urtei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 30.November 1966 geborene Angestellte Silvester G*** des Verbrechens nach dem § 12 Abs 1 SGG (I./), des Vergehens nach dem § 16 Abs 1 SGG (III./) und des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1, zweiter Fall, StGB (IV./) und die am 14.April 1968 geborene Masseurin Damaris G*** des Verbrechens nach dem § 12 SGG, zum Teil als Beteiligte gemäß dem § 12, dritter Fall, StGB (I./ und II./) sowie des Vergehens nach dem § 16 Abs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 33-jährige Franz Michael H*** (zu I) des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG (nF) und (zu II) des Vergehens nach § 16 Abs 1, vierter und fünfter Fall, SuchtgiftG (nF) schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I) von Ende 1982 bis Juni 1984 in Saalbach, Salzburg und Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift, nämlich Kokain, in einer großen Menge in Verkehr gesetzt, indem er insgesamt ca 900 Gramm Kokain an Franz G***, weitere c... mehr lesen...
Norm: StGB §27 Abs1StGB §44 Abs2
Rechtssatz: Eine bedingte Nachsicht von Rechtsfolgen (hier: Amstverlust) kommt (weiterhin) nur in Betracht, wenn die Strafe gemäß § 43 StGB (zur Gänze) bedingt nachgesehen wird. Entscheidungstexte 12 Os 108/88 Entscheidungstext OGH 01.12.1988 12 Os 108/88 Veröff: JBl 1989,595 12 Os 172/88 En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengerichtes vom 29.März 1982, GZ. 12 Vr 250/82-10, wurde der am 7.Juli 1940 geborene Postbeamte (Oberoffizial) Alois A wegen Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB sowie wegen der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 StGB und der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von achtzehn Monaten verurteilt; die Strafe wurde gemäß § 43 Ab... mehr lesen...
Norm: StGB §27 Abs1StPO §398
Rechtssatz: Die Rechtsfolge des Amtsverlusts tritt mit Rechtskraft der entsprechenden Verurteilung ex lege ein, ohne daß es einer Feststellungsentscheidung des Gerichts bedarf. Entscheidungstexte 11 Os 18/83 Entscheidungstext OGH 23.02.1983 11 Os 18/83 Veröff: EvBl 1984/46 S 159 = SSt 54/13 8 ObA 2160/9... mehr lesen...
Norm: StGB §27 Abs1StGB §44 Abs2StPO §398
Rechtssatz: Wird in einem die Voraussetzungen des § 27 Abs 1 StGB erfüllenden Urteil eine bedingte Nachsicht des Amtsverlusts nicht ausgesprochen, dann ist mit Urteilsrechtskraft das Dienstverhältnis des verurteilten Beamten aufgelöst. Eine nachträgliche beschlußmäßig bedingte Nachsicht dieser Rechtsfolge ist unzulässig und zudem wirkungslos. Entscheidungstexte ... mehr lesen...