Norm
SMG §27 Abs1Rechtssatz
Im Fall einer § 27 Abs 1 und 2 SMG subsumierbaren Tat ist die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG an keine Überlegungen zur Schwere der Schuld oder zur Prävention geknüpft.Im Fall einer Paragraph 27, Absatz eins und 2 SMG subsumierbaren Tat ist die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach Paragraph 37, in Verbindung mit Paragraph 35, Absatz eins, SMG an keine Überlegungen zur Schwere der Schuld oder zur Prävention geknüpft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132559Im RIS seit
20.05.2019Zuletzt aktualisiert am
26.08.2025