Norm: StGB §223 Abs1StGB §224StGB §225aStPO §198 Abs1
Rechtssatz: Ein als PDF-Dokument elektronisch zugestellter Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft erfüllt mangels schriftlicher Verkörperung den Urkundenbegriff des § 74 Abs 1 Z 7 StGB nicht, sodass eine Verfälschung dieses PDF-Dokuments mit einer Software (PDF-Converter) durch Veränderung darin angegebener Daten (Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum) nicht dem Tatbestand des Vergehen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Petra S***** sowie rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthält, wurde Walter S***** der Verbrechen des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 15 StGB (I./) und der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (II./) schuldig erkannt. Danach hat er - soweit für die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung und zusammengefasst wiedergegeben - zwischen Juli 2005 und März 2009 in W**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ing. Michael Sch***** und Dr. Bruno B***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 15 Abs 1, 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach haben Ing. Michael Sch***** und Dr. Bruno B***** im November 2003 in Waidhofen an der Ybbs im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter mit dem Vorsatz, sich bzw einen Dritten durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Rudolf S***** durch Übermittlung eine... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 24. Juni 2008, GZ 091 Hv 50/08a-20, das auch Schuldsprüche des Thomas P***** und rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthält, wurde Günter N***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: vierter Fall), Abs 2 (zu ergänzen: und § 15 Abs 1) StGB schuldig erkannt. Danach hat Günter N***** in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Thomas P***** als Mittäter (§ 1... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §223 Abs1
Rechtssatz: Unterfertigte der Angeklagte einen Kreditkartenbeleg - wenngleich mit eigener Unterschrift - mit der Intention, seinem Geschäftspartner vorzutäuschen, er sei der legitimierte Karteninhaber, und verstärkte er somit den falschen Eindruck, wahrer und berechtigter Kreditkarteninhaber zu sein, dann wurde durch ein derartiges Verhalten angesichts der Nichtvorlage der (in der Regel vom Berechtigten unt... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs1 B1StGB §223 Abs1StGB §224
Rechtssatz: Das Vergehen nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB ist dann vollendet, wenn ein den Vorstellungen des Täters entsprechendes, subjektiv täuschungstaugliches Falsifikat entstanden ist. Bis dahin liegt Versuch vor. Entscheidungstexte 13 Os 152/00 Entscheidungstext OGH 14.02.2001 13 Os 152/00 ... mehr lesen...