Norm: StPO §281 Abs1 Z11 StPO § 281 heute StPO § 281 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 281 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 281 gültig von 01.01.2008 bis 2... mehr lesen...
Norm: StGB §218 Abs1 StGB § 218 heute StGB § 218 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2025 StGB § 218 gültig von 01.09.2017 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 218 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf den Wahrspruch der Geschworenen gegründeten angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte DI Wolfgang F***** des Verbrechens nach § 3h VG schuldig erkannt. Mit dem auf den Wahrspruch der Geschworenen gegründeten angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte DI Wolfgang F***** des Verbrechens nach Paragraph 3 h, VG schuldig erkannt. Danach liegt ihm zur Last, zwischen Dezember 2004 und Februar 2005 öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, de... mehr lesen...
Gründe: Karl P***** wurde (richtig:) einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I), des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (II), (richtig:) einer unbestimmten Anzahl von Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (zu ergänzen:) Z 2 StGB (III) und mehrerer Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 (zu er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagten Franz A des Vergehens nach § 1 Abs. 1 lit. a und c PornG. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in der Zeit vom 19. Dezember 1983 bis 3.September 1984 in Wien in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige - im
Spruch: des erstgerichtlichen Urteils im einzelnen angeführte - Videokassetten zum Zwecke der Verbreitung vorrätig hielt, anderen anbot und zum Teil überließ. Gemäß § 3 Abs. 1 PornG. wurden diese Video... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß dem § 1 Abs 3 PornG in Verbindung mit dem § 33 Abs 2 MedienG 'und gemäß §§ 3 Abs 1 und 4 PornG' auf 'den Verfall' von Druckschriften, Tonbandkassetten und Filmen erkannt, weil durch die von den Versandfirmen 'Dr. Erich B Nachfolger', Halstenbeck, BRD, und 'H-Ges.m.b.H.', Wiesbaden, BRD, vorgenommene entgeltliche übermittlung von Exemplaren der betroffenen Werke an den Grazer Buchhändler Peter A der 'objektive Tatbestand' des Vergeh... mehr lesen...