Norm
StPO §281 Abs1 Z11Rechtssatz
Der Nichtigkeitsgrund der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO kann von der Staatsanwaltschaft sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden. Einen nachteiligen Einfluss verlangt § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO im Gegensatz zu anderen Bestimmungen (vgl § 281 Abs 3 StPO) nicht.Der Nichtigkeitsgrund der Ziffer 11, des Paragraph 281, Absatz eins, StPO kann von der Staatsanwaltschaft sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Betroffenen geltend gemacht werden. Einen nachteiligen Einfluss verlangt Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 11, erster Fall StPO im Gegensatz zu anderen Bestimmungen vergleiche Paragraph 281, Absatz 3, StPO) nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131853Im RIS seit
01.02.2018Zuletzt aktualisiert am
02.03.2018