Entscheidungen zu § 216 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

19 Dokumente

Entscheidungen 1-19 von 19

TE OGH 2008/1/21 15Os122/07s

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Entscheidung | OGH | 21.01.2008

TE OGH 2007/5/31 12Os24/07g

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Entscheidung | OGH | 31.05.2007

RS OGH 2006/8/23 13Os65/06t, 12Os24/07g, 15Os122/07s

Norm: StGB §216 Abs1
Rechtssatz: Zur rechtsfehlerfreien Beurteilung eines Ausnützens Prostituierter muss in sachverhaltsmäßiger Hinsicht die Frage verneint werden, ob die Leistung des Angeklagten aus wirtschaftlicher Sicht annähernd der Höhe der an ihn geleisteten Zahlungen entsprach. Ob Bordellbetreiber dort tätige Prostituierte im Sinne des § 216 StGB ausnützen, ist im Vergleich mit ähnlich ausgestalteten Vertragsbeziehungen des Wirtschaftsle... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.08.2006

TE OGH 2006/6/13 11Os32/06z

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Entscheidung | OGH | 13.06.2006

TE OGH 2004/1/27 14Os162/03

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Entscheidung | OGH | 27.01.2004

TE OGH 1992/2/11 11Os121/91

Gründe: Der ***** 1956 geborene Klement Günter G***** wurde (I 1 bis 3) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und 2 SGG, (II) des Vergehens nach § 16 Abs. 1 (vierter, fünfter und sechster Fall) SGG, (III) des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 StGB und (IV) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er im Raum Graz I. den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.1992

TE OGH 1990/2/27 15Os7/90

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann L*** (1.) des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB sowie der Vergehen (2.) der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 StGB und (3.) nach § 36 Abs. 1 Z 2 WaffG schuldig erkannt. Als Diebstahl hat er zu verantworten, daß er am 12.Juni 1989 in Wien fremde bewegliche Sachen, und zwar drei Behältnisse und Schmuck im Wert von ca. 5.000 S, der Valerie E*** mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch die Sachzueignung unrechtm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1990

RS OGH 1990/2/27 15Os7/90

Norm: StGB §216 Abs1
Rechtssatz: Ein "Ausnützen" im Sinn des § 216 Abs 1 StGB ist zu bejahen, wenn der Täter von dem Einkommen der Prostituierten lebte, also Kost und Quartier sowie (gleichwohl in bescheidenem Ausmaß) finanzielle Zuwendungen zur Deckung seiner sonstigen finanziellen Bedürfnisse erhielt, und hiefür lediglich eine unverhältnismäßig geringe Gegenleistung (gelegentlich einzelne Haushaltsverrichtungen, geringfügige Bezahlungen beim ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1990

RS OGH 1988/11/8 15Os131/88, 15Os7/90, 11Os121/91, 12Os24/07g

Norm: StGB §216 Abs1
Rechtssatz: Ein Ausnützen im Sinn des § 216 Abs 1 StGB liegt jedenfalls dann vor, wenn der Täter für schmarotzerhaft empfangene Vorteile, die über trinkgeldartige Zuwendungen hinausgehen, keine oder nur eine verhältnismäßig geringe Gegenleistung erbringt. Dies trifft auch auf Fallgestaltungen zu, bei welchen er die gesamten aus der gewerbsmäßigen Unzucht des Tatopfers stammenden Einkünfte in Empfang nimmt und bloß einen Tei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1988

TE OGH 1988/2/3 14Os12/88

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält - wurde der am 18.Mai 1959 geborene beschäftigungslose Engelbert H*** (neben weiteren strafbaren Handlungen) abweichend von der insoweit auf das Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB lautenden Anklage des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 1 StGB (in der Fassung der Strafgesetznovelle 1984, BGBl. 295) schuldig erkannt (Punkt 2 des Urteilssatzes). Darnach hat er in der Z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.02.1988

RS OGH 1985/9/10 11Os109/85, 11Os44/87, 13Os72/87, 14Os12/88, 15Os131/88, 15Os7/90, 11Os121/91, 12Os

Norm: StGB §216 Abs1
Rechtssatz: Ziel der StGNov 1984, BGBl 1984/295, war es, mit dem Begriff des Ausnützens auch das Schmarotzertum im Vorfeld der Ausbeutung zu erfassen. Zur Herstellung dieses Tatbestandsmerkmals genügt es, dass der Täter materielle Vorteile von einer die Prostitution ausübenden Person annimmt, wenn den Vorteilen keine entsprechenden (materiellen) Gegenleistungen gegenüberstehen oder sonst Interessen der der Prostitution nach... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1985

TE OGH 1985/6/5 13Os76/85

Gründe: Der am 27. Oktober 1957 geborene German A, der am 9. März 1955 geborene Johannes E und der am 19. Juni 1943 geborene Herbert D wurden des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1 StGB. (A), Johannes E überdies des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 StGB. (B) schuldig erkannt. Darnach haben sie in Feldkirch mit Bereicherungsvorsatz versucht, Paul F durch gefährliche Drohung zur übergabe eines Geldbetrags von 4.200 sfr. zu nötigen, und zwar German A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.06.1985

TE OGH 1985/5/9 12Os17/85

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton A des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB !a.F. (Punkt I./ des Urteilssatzes), des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG (Punkt II./), des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 (Abs. 1), 106 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt III./1./) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt III./2./) schuldig erkannt. Darnach hat er zu Punkt I./: in der Zeit von Anfang August 1983 bis 4.September 1983 in Freiland s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1985

TE OGH 1983/3/10 12Os194/82

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Dezember 1956 geborene Leopold A des Vergehens der (fahrlässigen) Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erstem Fall StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB (Punkt II des Urteilssatzes), des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB (Punkt III des Urteilssatzes) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Punkt IV des Urteilssatzes) schuldig... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.1983

TE OGH 1982/8/17 9Os74/82

Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 5. August 1950 geborenen Roman A und den am 15. April 1951 geborenen Othmar Rudolf B, zwei österreichische Staatsbürger, des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB, Othmar Rudolf B auch des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit b Waffengesetz schuldig und verurteilte sie zu einer (bei B bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe. Vom Vergehen der Zuhälterei nach § 216 StGB sprach das Gericht die Angeklagten hingegen (rechtskräftig) fr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.08.1982

TE OGH 1980/5/8 13Os38/80

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben einem unangefochtenen Teilfreispruch) der zuletzt beschäftigungslos gewesene Leopold A (zu A I und II) des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten, zum Teil schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Z. 2 und 15 StGB., (zu B) des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB., (zu C) des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 StGB. und (zu D) des Vergehens der Kör... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1980

TE OGH 1980/4/24 12Os146/79

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juni 1945 geborene Elektromonteur Josef A des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB., ferner der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB., der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB. und der Zuhälterei nach § 216 StGB. sowie des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt, weil er 1. die Prostituierte Renate B der gewerbsmäßigen Unzucht in einem anderen Staat a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1980

TE OGH 1979/9/4 9Os76/79

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Mai 1956 geborene zuletzt beschäftigungslos gewesene Peter A des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB, der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB, der Zuhälterei nach § 216 StGB, der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in den Monaten Oktober und November 1978 in Graz 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.09.1979

TE OGH 1978/10/24 11Os155/78

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6. Dezember 1944 geborene Gelegenheitsarbeiter Franz A des Verbrechens der Erpressung nach dem § 144 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB, der Zuhälterei nach dem § 216 StGB, der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB und der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien I. in der Zeit von Juni 1976 bis Oktober 1976 1. zu wie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.10.1978

Entscheidungen 1-19 von 19