Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Franz S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1, Abs 2 StGB (1) und (insoweit § 29 StGB verletzend) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Franz S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins,, Absatz 2, StGB (1) und (insoweit Paragraph 29, StGB verletzend) des Verbrechens der betrügerischen Krida n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Majrbek K***** (zu I und II) zweier Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142, 143 zweiter Fall, (zu II überdies) 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Majrbek K***** (zu römisch eins und römisch zwei) zweier Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen 142, 143, zweiter Fall, (zu römisch zwei überdies) 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer fünfjä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Edmundo D***** jeweils einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Edmundo D***** jeweils einer unbestimmten Zahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch eins) und Vergehen des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter D***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter D***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach Paragraph 205, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 10. August 2008 in Langmannersdorf die 18-jährige Tochter seiner Lebensg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Achim G***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A.I.), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A.II.), der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (A.III.), des Vergehens der pornografischen Darstellung mit Unmündigen nach § 207a Abs 3 erster Fall StGB idF „BGBl Nr. (762/1996) bzw BGBl I Nr. (1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erkan S***** (richtig [siehe dazu unten]:) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erkan S***** (richtig [siehe dazu unten]:) des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 16. Dezember 2007 in Wien Özlem Y***** mit Gewalt genötigt, und zwar 1. indem er sie an den Haaren erfasste und ihren
Kopf: zu seinem eri... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 3 U 189/07d des Bezirksgerichts Kufstein liegt dem deutschen Staatsangehörigen Ernst H***** aufgrund des Antrags auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 11. April 2007, 75 BAZ 743/07h (ON 5 der U-Akten), das (am 12. Februar 2007 begangene) Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs 1 Z 1) StGB zur Last. Infolge eines fehlgeschlagenen Ladungsversuchs zu der für den 17. September 2007 anberaumten Hauptverhandlung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde Heinrich E***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A.), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (B.), der Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b Abs 1 StGB (C.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (erg: Z 1) erster Fall StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen auf § 263 Abs 2 StPO gegründeten Vorbehalt der selbstständigen Verfolgung des Angeklagten wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB enthält, wurde Mahmut D***** des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (1), des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (2) und des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois C***** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (1./), der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (2./), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB idF BGBl 599/1988 (3./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (4./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois C***... mehr lesen...
Gründe: Mohamed M***** wurde einer ungenannt gebliebenen Zahl von Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB (I/A), (trotz der neben allen zu I/A genannten Taten weitere erfassenden und mehrheitlich bejahten Hauptfrage 2 nur) eines Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a zweiter Fall StGB (I/B), eines Verbrechens der Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Juli 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll, Dr. Lässig und Dr. T. Solé und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Puttinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Sally L***** wegen mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus G***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (2) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus G***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins, 13, Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er im Bereich des Finanzamts Salzburg-Land als Einzelu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Remzi B***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Remzi B***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Graz zu nicht näher bekannten Zeitpunkten im Herbst 2005 außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen Personen vorgen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche umfassenden Urteil wurde Xhavit O***** - abweichend von der schriftlichen Anklage - des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche umfassenden Urteil wurde Xhavit O***** - abweichend von der schri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.) und das „zweifache" Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II.) begangen zu haben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Demnach hat er zwischen Oktober 2004 und Oktober 2005 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I.), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II. zu 1. in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB aF (III.) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (IV.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 ( zu ergänzen: Z 1 erster Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eine... mehr lesen...
Gründe: Karamjit S***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/1), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (A/2), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/3) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (A/4), Avtar S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster und vierter Fall StGB (B/1) und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unzulässigen, prozessual aber wirkungslosen Subsumtionsfreispruch enthält, wurde Herbert R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) und der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (IV 2) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Matthias P***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 20. September 2004 in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, das mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Halil A***** im zweiten Rechtsgang der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (I und II) sowie „im Zusammenhalt mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 24. August 2004" der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 StGB (III) schuldig erkannt. Demnach hat er - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Relevanz - in Abtenau Mit dem angefochtenen Urteil wurde Halil A***** im zw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther O***** des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (I des Urteilssatzes) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (II) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther O***** des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB (römisch eins des Urteilssatzes... mehr lesen...
Norm: StGB §28 D StGB §83 Abs1 StGB §201 StGB §202 StGB §207 StGB §212 StPO §34 Abs2 A StPO §260 Abs1 Z1 StGB § 28 heute StGB § 28 gültig ab 01.01.1975 StGB § 83 heute StGB § 83 gültig ab 01.01.2020 zuletzt ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 11. April 2005, GZ 20 Hv 6/05k-20, wurde Simon Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 11. April 2005, GZ 20 Hv 6/05k-20, wurde Simon Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB schuldig erkann... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hanspeter P***** (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I./1., 2./a und b und 3.) und (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (II./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hanspeter P***** (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch eins./1., 2./a un... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Ali B***** wurde der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I/1) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I/2) und der versuchten Vergewaltigung nach (ergänze: § 15) § 201 Abs 2 StGB (II) sowie der Vergehen der versuchten Blutschande nach (ergänze: § 15) § 211 Abs 2 StGB (III), der versuchten Blutschande nach (ergänze: § 15) § 211 Abs 1 StGB (IV) und des Missbrauchs eines Au... mehr lesen...