Norm: StGB §20aStGB §§43ff
Rechtssatz: Der Verfall ist keine (Schuld voraussetzende) Strafe, sondern eine vermögensrechtliche Maßnahme eigener Art, sodass eine Anwendung der §§ 43 ff StGB von vornherein nicht in Betracht kommt. Entscheidungstexte 14 Os 133/21x Entscheidungstext OGH 22.02.2022 14 Os 133/21x European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §20aStPO §366
Rechtssatz: Zuspruch an den Privatbeteiligten hindert die gleichzeitige Anordnung des Verfalls (anders als nach § 20a Abs 1 StGB in der Fassung vor BGBl I 2010/108 die Abschöpfung der Bereicherung) nicht. Der Ausschluss des Verfalls wird durch § 20a Abs 2 Z 2 StGB idgF auf Fälle beschränkt, in denen der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche aus der Tat befriedigt oder für sie Sicherheit geleistet hat. ... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §20aStPO §443 Abs2StPO §445 Abs2
Rechtssatz: Wird das Urteil im Ausspruch über das Unterbleiben der Abschöpfung der Bereicherung aufgehoben und die Sache lediglich insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen, so ist dieses Verfahren in sinngemäßer Anwendung der §§ 443 Abs 2, 445 Abs 2 StPO unter Beachtung des § 68 Abs 2 StPO von dem als Einzelrichter zuständigen Vorsitzenden des Schöffengericht... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §20aStPO §144a
Rechtssatz: Die Möglichkeit künftiger Adhäsionserkenntnisse hat bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 15 Os 8/01 Entscheidungstext OGH 15.02.2001 15 Os 8/01 5 Ob 135/03v Entscheidungstext OGH 07.10.200... mehr lesen...
Norm: StGB §20a
Rechtssatz: "Andere rechtliche Maßnahmen" iSd § 20a Abs 1 StGB sind dort genannten Titeln gleichwertig (zB Verfall, Einziehung, Abgabenbescheide), nicht jedoch die Möglichkeit zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend machen zu können. Entscheidungstexte 6 Bs 296/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 05.08.1998 6 Bs 296/98 ... mehr lesen...
Norm: StGB §20aStGB §61SGG §12 Abs5 V/DStRÄG 1996 ArtXI Abs2
Rechtssatz: Die (von der RVzStRÄG 1996 auch als bedenklich und überflüssig angesehene) Gesetzesstelle des § 12 Abs 5 SGG ist durch Art VII 1 des Strafrechtsänderungsgesetzes 1996, BGBl 762/96, mit Wirkung vom 1. März 1997 entfallen. Ihre Funktion wurde im wesentlichen durch die neugeordneten (vermögensrechtlichen) Bestimmungen im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (Abschöpfung der... mehr lesen...
Norm: StGB §20aStGB §29StGB §31
Rechtssatz: § 31 StGB stellt, soweit es die Zusammenrechnung betrifft, ausschließlich auf "Werte" und "Schadensbeträge", somit auf das Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB ab, nicht aber (auch) auf die Zusammenrechnung unrechtmäßig erlangter Bereicherung aus mehreren strafbaren Handlungen im Sinn des § 20 a Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 149/92 ... mehr lesen...
Norm: StGB §20a
Rechtssatz: Die Abschöpfung der Bereicherung gemäß § 20 a StGB ist, soweit sie den Täter betrifft (Abs 1) eine Nebenstrafe. Entscheidungstexte 15 Os 149/92 Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 149/92 Veröff: EvBl 1993/183 S 742 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090549 ... mehr lesen...
Norm: StGB §20a
Rechtssatz: Das für die Abschöpfung der Bereicherung in § 20 a Abs 1 StGB vorausgesetzte, eine Million Schilling übersteigende Ausmaß kann sich auch aus der Zusammenrechnung der Bereicherung aus mehreren Straftaten ergeben, dies jedoch nur dann, wenn die mehreren Straftaten Gegenstand ein und desselben Urteils sind. Entscheidungstexte 15 Os 149/92 Entscheidungstext O... mehr lesen...