Begründung: 1. Der Einschreiter ist Kläger in vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und dem Oberlandesgericht Graz geführten zivilrechtlichen bzw zivilverfahrensrechtlichen Verfahren. Der Einschreiter begehrte mit dem am 13. Jänner 2025 eingebrachten Antrag die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des §64 Abs.1 Z1 lita bis f, Z2 und Z3 ZPO zur Erhebung einer "Schadenersatzklage" gegen näher bezeichnete Personen. 1. Der Einschreiter ist Kläger in vor dem Landesgerich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art144KOZPOArbeitsvertragsrechts-AnpassungsGABGBStGB VfGG §7 Abs2, §35 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beschwerde entspricht in allen entscheidungswesentlichen Belangen der dem hg. Beschluss vom 11. Juni 2007, B2014/06, zugrunde liegenden Beschwerde desselben Beschwerdeführers. Der Verfassungsgerichtshof kann sich daher darauf beschränken, auf die
Begründung: seines zu B2014/06 am 11. Juni 2007 gefassten Beschlusses hinzuweisen; aus diesem ergibt sich auch für den vorliegenden Fall, dass der Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über die ange... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Amts- und Schularzt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt S. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2006 erging an den Beschwerdeführer eine Erledigung der Disziplinarkommission beim Magistrat der Stadt S, Senat I: römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer steht als Amts- und Schularzt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Sitzung Mit Schreiben vom 18. Oktober 2006 erging an den Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Verfahrensanordnung AVG §63 Abs2 BDG 1979 §83 Dienstpragmatik §117Oö Statutargemeinden-BeamtenG 2002 §118 StGB §207, §212 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...