Norm: StGB §105 Abs1StGB §202 Abs1
Rechtssatz: Mag auch die Aufnahme von Nacktfotos (oder die Zulassung der Anfertigung derartiger Lichtbilder) per se nicht ehrenrührig sein (vgl 12 Os 90/13x), so bedeutet das nicht, dass mit der Ankündigung einer vom Opfer nicht gewollten Veröffentlichung von durchaus freiwillig hergestellten, aber nicht für einen weiten Personenkreis bestimmten Nacktfotos, nicht mit einer Verletzung an der Ehre gedroht wird, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtlich verfehlten (RIS-Justiz RS0115553; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 523, 563) Subsumtionsfreispruch enthält, wurde - soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - Ralf H***** jeweils des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 erster Fall und Abs 3 StGB (1) sowie der Weitergabe und des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes nach § 233 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (2) schuldig erkan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Privatbeteiligtenzusprüche enthaltenden Urteil wurde Ondrej B***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1./) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (2./) und des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (3./) schuldig erkannt. Danach hat er „am 23. Mai 2010 in Graz als unmittelbarer Täter im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem abgesondert verfolgten Mittäter 1./ Dr. Werner S***** dadurch, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde R***** N***** des Verbrechens (richtig: mehrerer Verbrechen) des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 (und § 15) StGB (I./1./ bis 4./), des Vergehens (richtig: mehrerer Vergehen) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (II./) und des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (III./) schuldig erkannt. Danach hat er am 13. und 14. August 2006 in F***** I./ geschlechtlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Osman J***** mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1./a/), mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1./b/), (richtig:) mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (1./c/) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach hat er in Klagenfurt 1./ im Zeitraum vom 25. ... mehr lesen...
Norm: StGB §15StGB §144StGB §202 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Opfer auch ohne erpresserische Nötigung zur verlangten Leistung bereit ist, fehlt es an der Kausalität zwischen Täterverhalten und Taterfolg, weshalb von einer im Versuchsstadium gebliebenen Tat auszugehen ist. Entscheidungstexte 15 Os 50/06a Entscheidungstext OGH 09.11.2006 15 Os 50/06a ... mehr lesen...
Norm: StGB §102 Abs1StGB §105 Abs1StGB §131StGB §142 Abs1 BStGB §201 Abs1StGB §202 Abs1StGB §269
Rechtssatz: Der Einsatz betäubender Mittel ist als Gewalt (auch iSd § 201 Abs 1 StGB idgF) anzusehen. Dieser erweiterte, auf die Beeinträchtigung der Willensfreiheit abstellende Gewaltbegriff setzt allerdings voraus, dass dem Tatopfer ein betäubendes (berauschendes) Mittel ohne seinen Willen verabreicht wird, welches in seiner Wirkung dazu führt, da... mehr lesen...
Norm: StGB §202 Abs1
Rechtssatz: Die strafbare Handlung nach § 202 Abs 1 StGB ist mit Einsatz des Nötigungsmittels auf jeden Fall versucht. Entscheidungstexte 11 Os 116/04 Entscheidungstext OGH 09.11.2004 11 Os 116/04 11 Os 49/19v Entscheidungstext OGH 25.06.2019 11 Os 49/19v Beisatz: Fehlt es an der notwendigen kausalen Verknüp... mehr lesen...