Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Dezember 1958 geborene Dachdecker Herbert A der Verbrechen des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB, des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 und Abs 2, erster Deliktsfall, StGB und der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 und Abs 2, erster Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Dezember 1958 geborene Dachdecker Herbert A der Verbrechen des versuchten Mordes nach den Par... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §201 Abs2
Rechtssatz: Der Tod des Notzuchtsopfers ist nur dann nach § 201 Abs 2 StGB zu beurteilen, wenn er vom Vorsatz des Täters nicht umfasst, wohl aber im Sinn des § 7 Abs 2 StGB fahrlässig herbeigeführt worden war; bei auch nur bedingt vorsätzlicher Tötung liegt Konkurrenz von Mord und Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB vor. Entscheidungstexte 11 Os 11/81 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.Juni 1956 geborene Maler und Anstreicher Reinhard A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der Verbrechen der versuchten Notzucht nach den §§ 15, 201 Abs 1 StGB und des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 22.Dezember 1979 in Amstetten Brigitte B (geboren am 1.März 1964) nach dem Versuch, sie durch einen Faustschlag und Würgen, sohin mit Gewalt gegen ihre Person bzw. durch Drohung, widerstandsun... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201 Abs2
Rechtssatz: Ein "reaktiv depressives Zustandsbild" als Tatfolge bei der genotzüchtigten Frau kann (abgesehen von seiner Dauer) nur dann die Qualifikation nach § 201 Abs 2 (1.Fall) StGB erfüllen, wenn es sich um eine Depression im medizinischen Sinn und damit um eine psychische Störung von Krankheitswert handelt. Entscheidungstexte 13 Os 101/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...