Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom xxx, Zahl: xxx, wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Glücksspielgesetz – GSpG, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG wird der Beschwerde römisch eins. Gemäß Paragraph 50, Verwaltungsgerichtsverfahrensg... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan vom 27.05.2014, Zahl: SV9-STR-455/2013, womit ihm die Verwaltungsübertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz in der Spielehalle xxx in xxx, angelastet wird, nach Durchführung von öffentlichen mündlichen Verhandlungen am 09.12.2014 und am 13.01.2015, gemäß § 5... mehr lesen...