Norm: StGB §105 Abs1StGB §127StGB §144 Abs1StGB §241e Abs1
Rechtssatz: Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB ist nur dann anzunehmen, wenn das Tatopfer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einem Verhalten genötigt wird, das unmittelbar die Vermögensschädigung herbeiführt. Setzt daher der Täter ein Nötigungsmittel zur Bekanntgabe des Pin-Codes einer Bankomatkarte ein, um später mit dieser Karte, die er sich unter einem verschafft, Geld zu beh... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105 Abs1StGB §107 Abs1StGB §127StGB §144 Abs1ABGB §354ABGB §367
Rechtssatz: Das - vom strafrechtlichen (wirtschaftlichen) Vermögensbegriff umfasste - subjektive Recht des Eigentümers, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen, verliert dieser durch den deliktischen Zugriff eines anderen auf die Sache nicht. Demnach ist die Drohung des Diebes, die w... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 CaStGB §127 FStGB §241e Abs1
Rechtssatz: Aus der Systematik des Besonderen Teils des StGB ist ungeachtet des Umstandes, dass eine höhere Strafdrohung der Annahme von Subsidiarität nicht zwingend entgegensteht, kein tragfähiges Argument für ein Zurücktreten des § 241e Abs 1 erster Satz StGB gegenüber Diebstahl nach Maßgabe dieses Scheinkonkurrenztypus zu gewinnen. Schon wegen der mit der Entfremdung des unbaren Zahlungsmittel... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §127StGB §241aStGB §241b
Rechtssatz: Die Verwendung gefälschter unbarer Zahlungsmittel bei einem Automaten zur Erlangung von Fahrausweisen für ein öffentliches Verkehrsmittel begründet im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der geschützten Rechtsgüter in echter Konkurrenz die Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB und der Annahme, Weitergabe oder des Besitzes falscher oder verfälschter unbarer Zahlungsmittel nach § 241b ... mehr lesen...