Gründe: Der Medienrechtssache des Antragstellers Mag. Hilmar K***** gegen die Antragsgegnerin G***** als Medieninhaberin, AZ 9a E Vr 5741/00, Hv 3399/00 des Landesgerichts für Strafsachen Wien, lag eine im Druckwerk „w*****" auf Seite 7 in der Ausgabe Nr 4 Juni/Juli 2000 in der Rubrik „Ladstätters Medienkommentare" veröffentlichte Abbildung zugrunde, die den von Frauen und Kindern umringten Antragsteller mit einer Adjustierung zeigt, die an die nationalsozialistische Uniform der S... mehr lesen...
Norm: StGB §111 Abs1 StGB §111 Abs2MedG §1 Abs1 Z1MedG §1 Abs1 Z12MedG §41 Abs2 StGB § 111 heute StGB § 111 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 111 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Ob die anlässlich der Beweiswiederholung angestellten Überlegungen des Berufungsgerichtes richtig sind, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung. Die Richtigkeit der Feststellungen des Berufungsgerichtes kann vom Obersten Gerichtshof, der keine... mehr lesen...
Gründe: In der Privatanklage- und Medienrechtssache zum AZ 9 E Vr 417/94 des Landesgerichtes Ried im Innkreis wies das Gericht Anträge des Walter H***** und des Herbert W***** jun. auf Zuerkennung von Entschädigungen nach §§ 6 und 7 b MedienG gegen den Medieninhaber (Verleger) O***** GmbH & Co KG und auf Anordnung der Urteilsveröffentlichung gemäß § 34 Abs 1 und Abs 3 MedienG gegen den genannten Medieninhaber sowie den Beschuldigten Mag.Roman K***** mit Urteil vom 18.Augu... mehr lesen...
Norm: StGB §111 Abs1 StGB §111 Abs2 StGB § 111 heute StGB § 111 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 111 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 111 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Feststellungen des Berufungsgerichtes sind - wie sich aus seiner Beweiswürdigung eindeutig ergibt - in der Richtung zu verstehen, daß am 3. September 1987 eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Vorgesetzten W*** stattgefunden hat, daß aber auf Grund der divergierenden und das Berufungsgericht nicht überzeugenden Aussagen nicht festgestellt werden konnte, ob es bei der Auseinandersetz... mehr lesen...
Gründe: I. Evelyne K*** wurde mit Urteil des Strafbezirksgerichts Wien vom 4. November 1987 von der Privatanklage, am 10. November 1986 in Wien in einem im Massenherstellungsverfahren vervielfältigten Rundschreiben des Vereins "A***" die Privatankläger Gerhard N*** und Ingeborg V*** durch verschiedene Vorwürfe eines unehrenhaften Verhaltens bzw. verächtlicher Eigenschaften geziehen und hiedurch das Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB. begangen zu haben, im Hinbli... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Abs1 Z3 MedienG §1 Abs1 Z4 StGB §111 Abs2 MedienG § 1 heute MedienG § 1 gültig ab 01.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2009 MedienG § 1 heute MedienG § 1 gültig ab 01.03.2009 zuletzt geän... mehr lesen...
Norm: StGB §111 Abs2 StGB § 111 heute StGB § 111 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 111 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Die erste und die zweite Tatqualifizierung (Druc... mehr lesen...
Norm: StGB §111 Abs2 StGB § 111 heute StGB § 111 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 111 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Die Qualifikationsform der "Begehung in einem D... mehr lesen...
Norm: StGB §111 Abs2 StGB § 111 heute StGB § 111 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 111 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Die dritte Qualifikationsnorm ist als eine Gener... mehr lesen...
Gründe: Im oben bezeichneten Verfahren befand sich Margit P*** eine Zeitlang in Untersuchungshaft; von dort aus richtete sie an einen im selben Gefangenenhaus angehaltenen anderen Untersuchungshäftling einen sogenannten "Hausbrief". Im Rahmen der Überwachung ihres Briefverkehrs machte der Untersuchungsrichter sieben Textzeilen dieses Schreibens unleserlich; erst danach wurde der Brief an den Adressaten weitergeleitet. Unter anderem dagegen erhob die Beschuldigte "gem. § 113 StP... mehr lesen...