Gründe: Christian K***** wurde in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB untergebracht, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoid halluzinatorischen Schizophrenie im Sinn einer schweren psychobiologischen Erkrankung, beruhte, durch im Juli 2001 an den Gendarmerieposten B***** und am 22. Mai 2002 in Salzburg... mehr lesen...
Gründe: Werner Sch***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (1) und (richtig:) jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (2), Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (3) und Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (4) sowie der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (5) schuldig erkannt. Werner Sch***** wurde des Verbrechens der Vergewa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund Z***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 (2.) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund Z***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins, StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15,, 105 Absatz eins, (2.) StGB schuldig erkannt. Nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Blagoja B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I.), (richtig:) der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II.), des Vergehens der "teils vollendeten, teils versuchten" Nötigung nach §§ 105 Abs 1 und 15 StGB (III, richtig: der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB [III 1 a und b] und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB [III 2]) sowie des Verbrechens der versuchten sch... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §99 Abs1StGB §105 Abs1
Rechtssatz: Das Verhalten eines Täters, der seine Lebensgefährtin durch Absperren der Wohnung von innen und Ansichnahme sämtlicher Schlüssel dazu bewegen wollte, ihm Alkohol zu holen, ist trotz des durch ihre Weigerung bewirkten siebenstündigen Aufenthaltes in der versperrten Wohnung nicht unter § 99 Abs 1 StGB zu subsumieren, weil es dem Opfer unter der bloßen Erklärung, dem Täter den gewünschten Al... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Steyr vom 29. Juni 2000, GZ 13 EVr 123/00-8, wurde Heinz Josef M*****der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 erster Fall StGB (1) und der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Steyr seine Lebensgefährtin Roswitha G***** Mit Urteil des Landesgerichtes Steyr vom 29. Juni 2000, GZ 13 EVr 123/00-8, wurde Heinz Josef M*****der Vergehen der Freiheitsentziehung nach Paragraph 99, Absatz eins, erste... mehr lesen...
Gründe: David G***** und Savas C***** wurden des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (A) sowie der Vergehen der Nötigung (B/I/a und b) und der versuchten Nötigung (B/II) schuldig erkannt. David G***** und Savas C***** wurden des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins und Absatz 2, StGB (A) sowie der Vergehen der Nötigung (B/I/a und b) und der versuchten Nötigung (B/II) schuldig erkannt. Darnach haben sie am 28. Juli 1999 in Wien als Mittäte... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen wurde Dragan V***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen wurde Dragan V***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter Fall StGB (A) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach Paragraph 99, Absatz eins, StGB (B) s... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall2 BbStGB §15 FStGB §105 Abs1 A2StGB §105 Abs1 A3StGB §105 Abs1 EStGB §269 Abs1StGB §302
Rechtssatz: Wird mit den Begehungsmitteln einer Nötigung versucht, einen Gendarmeriebeamten von der Erstattung einer Anzeige abzuhalten, dann treffen das Vergehen der versuchten Nötigung und das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt in echter Idealkonkurrenz zusammen. Eine Beurteilung als versuchter Widerstand g... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 22. Juli 1996 (ON 3) legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau dem Franz V***** als Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB zur Last, er habe am 24. Mai 1996 in Steinbach den Gendarmeriebeamten BI K*****, der im Begriff war, Erhebungen gegen ihn wegen verwaltungs- oder strafrechtlicher Tatbestände, nämlich der unsachgemäßen und ungesetzlichen Ausbringung von Fäkalabwässern, zu führen, durch die Äuß... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §99 DStGB §105 Abs1StGB §106 Abs1StGB §142 E
Rechtssatz: Beim Verbrechen des Raubes sind alle Handlungen des Täters vom Beginn der Ausführung des räuberischen Vorsatzes bis zur materiellen Vollendung der Tat grundsätzlich als einer gesonderten strafrechtlichen Zuordnung in der Regel nicht zugängliche Einheit anzusehen. Diese einheitliche Beurteilung verschiedener Phasen der Raubtat als ein einziges Delikt findet ihre Grenze d... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §105 Abs1StGB §115StGB §144 Abs1StGB §202 Abs1
Rechtssatz: Begriff der Drohung mit einer Verletzung am Körper - Abgrenzung zur Drohung mit einer Verletzung (bloß) an der Ehre: Als gefährliche Drohung im Sinn der Begehungsmittel nach §§ 105 Abs 1 und 202 Abs 1 StGB ist gemäß § 74 Z 5 StGB - unter den dort ferner normierten Voraussetzungen - eine Drohung mit einer Verletzung am Körper anzusehen, wenn damit eine zumindest den... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs1 DStGB §202 Abs1
Rechtssatz: Eine Nötigung zu verbal-erotischen Äußerungen (hier: "Telefonsex") ist ebenso wie eine Nötigung zur Abfassung einer pornographischen Schrift nicht als Nötigung im Sinne des § 202 Abs 1 StGB zu beurteilen, sondern als Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 62/92 Entscheidungstext OGH 24.09.1992 15 Os 62/92 Verö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** (zu A./) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB, (zu B./1) des Vergehens (richtig: Verbrechens) der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1 StGB, (zu B./2) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1, erster Fall, StGB und (zu C./) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28 Abs. 1, 144 Abs... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.August 1959 geborene, zuletzt beschäftigungslose Walter N***** wurde der Vergehen (1.) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, (2.) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und (3.) der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 27.Juli 1990 in Braunau am Inn 1. eine fremde Sache zerstört zu haben, indem er ein Radiogerät des Ferdinand N***** im Wert von ca. 790 S aus einem Wohnungsfenster warf; 2. Rudolf P***** am ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter M*****, Erich G***** und Karl K***** mehrerer (teils im Zusammenwirken begangener) strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Darnach haben - M*****: (zu A. I. und B. II.) das Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB, (zu A. II., A. VI. und B. I.) "teils versucht das Vergehen und das Verbrechen der Nötigung" - gemeint: das Vergehen der versuchten Nötigung (A. II. 1. und A. VI.) sowie das Verbrechen der teils vollendeten (in ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Juni 1939 geborene Walter F***** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und 2 StGB, des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB (II 1), des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs. 1 StGB (II 2) und des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach hat ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde Christian S***** (zu A./) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB sowie der Vergehen (zu B./) des schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 StGB, (zu C./) des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB, (zu D./) der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 und 2 StGB, (zu E./) der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB, (zu F./) der Vortäuschung einer mit Strafe be... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs1 A2StGB §105 Abs1 A3
Rechtssatz: Das Abdrängen eines (fahrenden) Kraftfahrzeuges durch ein anderes zwecks Erzwingung wiederholten abrupten Abbremsens und Ausweichens ist als Gewalt (nicht bloß als gefährliche Drohung) gegen die Person im Sinne des § 105 StGB zu beurteilen (vgl hiezu 12 Os 138/87: Abdrängen eines fahrenden Kraftfahrzeuges als Gewalt im Sinne des § 269 StGB). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Gendarmeriebeamte Anton S*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) sowie der Werkmeister Walter M*** der Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB (II.) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt. Darnach haben am 26.Mai 1989 in Mödling I. Anton S*** als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat und den Staatsbürger... mehr lesen...