RS OGH 1998/4/28 14Os56/98 (14Os57/98), 14Os31/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1998
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Norm

StGB §12 Fall2 Bb
StGB §15 F
StGB §105 Abs1 A2
StGB §105 Abs1 A3
StGB §105 Abs1 E
StGB §269 Abs1
StGB §302

Rechtssatz

Wird mit den Begehungsmitteln einer Nötigung versucht, einen Gendarmeriebeamten von der Erstattung einer Anzeige abzuhalten, dann treffen das Vergehen der versuchten Nötigung und das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt in echter Idealkonkurrenz zusammen. Eine Beurteilung als versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt kommt hingegen in diesem Fall nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 56/98
    Entscheidungstext OGH 28.04.1998 14 Os 56/98
  • 14 Os 31/03
    Entscheidungstext OGH 01.04.2003 14 Os 31/03
    Vgl; Beisatz: Bei Nötigung einer Behörde: Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt in echter Idealkonkurenz mit Widerstand gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 zweiter Fall StGB. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109970

Dokumentnummer

JJR_19980428_OGH0002_0140OS00056_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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