Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 BTVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2005/8/11 2Ob98/03f

Begründung: Zu I.): Zu römisch eins.): Da jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht, Nachträge oder Ergänzungen zu diesen daher unzulässigen sind, waren die späteren Urkundenvorlagen der klagenden Partei und der beklagten Partei zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0041666), ohne dass es auf die Beurteilung deren Zweckmäßigkeit ankommt. Zu II.): Zu römisch II.): Die beklagte Partei stand in Geschäftsverbindung mit Martina H***** und deren ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.08.2005

RS OGH 2005/2/17 8Ob113/04g, 3Ob123/13d

Norm: BTVG §4 Abs1 Z5
Rechtssatz: Fehlen im Kaufvertrag Angaben über die Art der Sicherung des Erwerbers, so handelt es sich jedenfalls nur um eine vom Erwerber geltend zu machende relative Nichtigkeit, die analog § 3 BTVG mit Ende der Sicherungspflicht heilt. Entscheidungstexte 8 Ob 113/04g Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 Ob 113/04g 3 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.2005

RS OGH 2005/2/17 8Ob113/04g, 3Ob123/13d

Norm: BTVG §4 Abs1 Z5
Rechtssatz: Fehlen im Kaufvertrag Angaben über die Art der Sicherung des Erwerbers, so handelt es sich jedenfalls nur um eine vom Erwerber geltend zu machende relative Nichtigkeit, die analog § 3 BTVG mit Ende der Sicherungspflicht heilt. Entscheidungstexte 8 Ob 113/04g Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 Ob 113/04g 3 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.2005

TE OGH 2003/11/20 2Ob270/03z

Entscheidungsgründe: Die Kläger haben mit Kaufvertrag vom 23. 1. 2002 von der beklagten Partei ein Grundstück im Ausmaß von 799 m2 gekauft, auf dem die beklagte Partei für sie ein Einfamilienhaus mit einer voraussichtlichen Nutzfläche von 100 m2 zu errichten hatte. Der Vertrag wurde als Bauträgervertrag im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes bezeichnet. Vertragsgegenstand sind gemäß Punkt 3 des Vertrages Grundstück und Haus. Punkt 4 ("Leistungen des Erwerbers") lautet: Folgende A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.2003

RS OGH 2003/11/20 2Ob270/03z

Norm: BTVG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 4 Abs 1 Z 2 BTVG gilt auch für eine Klausel, wonach der Käufer allfällige aus einer problematischen Bodenbeschaffenheit resultierende Mehrkosten zusätzlich zu den fixen Grund- und Baukosten zu bezahlen hat, also das Bodenrisiko trägt. Ohne Angabe einer Obergrenze kann von ihm keine Erhöhung verlangt werden. Der Vertrag kommt dann mit dem als Fixpreis bezeichneten Betrag wirksam zustande. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.2003

RS OGH 2003/11/20 2Ob270/03z

Norm: BTVG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 4 Abs 1 Z 2 BTVG gilt auch für eine Klausel, wonach der Käufer allfällige aus einer problematischen Bodenbeschaffenheit resultierende Mehrkosten zusätzlich zu den fixen Grund- und Baukosten zu bezahlen hat, also das Bodenrisiko trägt. Ohne Angabe einer Obergrenze kann von ihm keine Erhöhung verlangt werden. Der Vertrag kommt dann mit dem als Fixpreis bezeichneten Betrag wirksam zustande. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.2003

TE OGH 2003/5/27 1Ob101/03i

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei errichtete als Wohnungseigentumsorganisator (Bauträger) ein Wohnhaus. Die Beklagte unterfertigte am 1. 10. 1997 ein an sie gerichtetes Kaufanbot über Anteilen an der Liegenschaft, auf der das Wohnhaus errichtet werden und mit denen Wohnungseigentum an einer Wohnung verbunden sein sollte, wobei ein Gesamtkaufpreis von 1,746.335 S als Fixpreis genannt war. Im Kaufanbot waren zusätzlich zum Fixpreis anfallende Nebenkosten erwähnt; darunter fan... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.2003

RS OGH 2003/5/27 1Ob101/03i, 2Ob270/03z, 2Ob98/03f

Norm: BTVG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter Entgelt im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 BTVG sind nur solche Entgeltsbestandteile zu verstehen, die typischerweise zum Bereich der geschuldeten Leistung gehören, also wirtschaftlich gesehen beim Bauträger verbleiben und zur Abgeltung seiner eigenen Leistungen bestimmt sind. Die behördlich vorgeschriebenen Bauabgaben oder an Dritte zu zahlende Kosten für die Aufschließung des zu bebauenden Grundstücks (Herstell... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2003

RS OGH 2003/5/27 1Ob101/03i, 2Ob270/03z, 2Ob98/03f

Norm: BTVG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter Entgelt im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 BTVG sind nur solche Entgeltsbestandteile zu verstehen, die typischerweise zum Bereich der geschuldeten Leistung gehören, also wirtschaftlich gesehen beim Bauträger verbleiben und zur Abgeltung seiner eigenen Leistungen bestimmt sind. Die behördlich vorgeschriebenen Bauabgaben oder an Dritte zu zahlende Kosten für die Aufschließung des zu bebauenden Grundstücks (Herstell... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2003

Entscheidungen 1-9 von 9