Norm
BTVG §4 Abs1 Z5Rechtssatz
Fehlen im Kaufvertrag Angaben über die Art der Sicherung des Erwerbers, so handelt es sich jedenfalls nur um eine vom Erwerber geltend zu machende relative Nichtigkeit, die analog § 3 BTVG mit Ende der Sicherungspflicht heilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119702Im RIS seit
19.03.2005Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016