RS OGH 2005/2/17 8Ob113/04g, 3Ob123/13d

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Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

BTVG §4 Abs1 Z5

Rechtssatz

Fehlen im Kaufvertrag Angaben über die Art der Sicherung des Erwerbers, so handelt es sich jedenfalls nur um eine vom Erwerber geltend zu machende relative Nichtigkeit, die analog § 3 BTVG mit Ende der Sicherungspflicht heilt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119702

Im RIS seit

19.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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