Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durch... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht dur... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende hat gegen den Ehegatten der Verpflichteten aufgrund rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils eine Forderung von 1,227.782 S sA. Die Betreibende hat die an die Verpflichtete erfolgte Schenkung einer näher bezeichneten Liegenschaft angefochten, die Klage wurde gemäß § 20 AnfO im Grundbuch angemerkt. Das Erstgericht verhielt mit Urteil vom 28. März 2001 unter Annahme des Anfechtungstatbestands des § 13 AnfO die Verpflichtete dazu, die Exekution in die ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage war zuletzt das Begehren der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Kläger) auf Zahlung von S 234.173,82 samt 5 % Zinsen seit 20. 1. 1989 und an Exekutionskosten 7 E 928/98f S 15.717,40 sowie zur Hereinbringung des Betrages von S 249.891,22 samt 5 % Zinsen aus S 234.173,82 seit 20. 1. 1989 die Exekution in den Meistbotsverteilungsrest von S 858.571,70 (mehr oder weniger) im Exekutionsverfahren 7 E 119/98k des Bezirksgerichtes Linz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dorothea S*****, Studentin, ***** I*****, Andreas-D*****-Straße 32, vertreten durch Dr. Thaddäus Schäfer, Rechtsanwalt in Innsbruck, Andreas Hofer-Straße 11, als Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe, w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet in der am 31.7.1991 beim Erstgericht eingebrachten Klage, gegen die Mutter der beiden Beklagten am 28.1.1986 ein Versäumungsurteil erwirkt und in der Folge mehrfach erfolglos Exekution geführt zu haben. Am 30.11.1990 sei der Vater der Mutter der beiden Beklagten verstorben; er habe mit dem Testament vom 16.5.1990 die Beklagten je zur Hälfte zu Erben eingesetzt; die Mutter habe sich ihres Erbrechtes entschlagen und auf die Geltendmachung des Pflicht... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei stand gegen Karl A***, den Ehegatten der Gegnerin der gefährdeten Partei, eine vollstreckbare Forderung von 400.000 S sA auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 26. April 1973, 37 d Cg 96/73 zu, die noch mit 370.000 S sA aushaftet. Am 2.Juni 1987 schlossen Karl A*** und die Gegnerin der gefährdeten Partei beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 1 Cg 10/87 einen Vergleich, worin sich Karl A*** zur Zahlung eines U... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart... mehr lesen...
Die gefährdete Partei, eine GesmbH, beantragte zur Sicherung eines auf §§ 2, 3 AnfO gestützten Anspruches auf Duldung der Zwangsvollstreckung in eine Liegenschaft der nach den Antragsbehauptungen in A wohnhaften Antragsgegnerin zur Hereinbringung einer Forderung gegen R, den Ehemann der Antragsgegnerin, dieser im Sinne des § 382 Z. 6 EO die Veräußerung und Belastung der Liegenschaft zu verbieten. Sie behauptete, daß ihr der Gatte der Antragsgegnerin (der einer der Geschäftsführer d... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 AnfO §14 EO §379 A EO §379 B EO §381 A AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 14 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 379 heute ... mehr lesen...
Norm: AnfO §8 AnfO §14 AnfO § 8 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 14 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz: Ist durch die anfechtbare Rechtshandlung eine Sache an den Anfechtun... mehr lesen...