1 Die Marktgemeinde G ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - Eigentümerin einer Liegenschaft von 8.186 m2. Für dieses Grundstück hat sie ein Baurecht eingeräumt, für welches im Grundbuch die Baurechtseinlage EZ xx eröffnet wurde. Auf dem Grundstück wurde eine Tennis- und Squashhalle errichtet. Das Baurecht, das gemäß § 51 Abs. 2 BewG als Grundstück gilt, wurde dem jeweiligen Bauberechtigen zugerechnet. 2 Mit Bescheid vom 2. Jänner 1981 hatte das Finanz... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs10 BewG 1955 §56 Abs3 BewG 1955 § 53 heute BewG 1955 § 53 gültig ab 14.12.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1978 BewG 1955 § 56 heute BewG 1955 § 56 g... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde einem Rückzahlungsantrag der Revisionswerberinnen nicht Folge. Sie ging davon aus, dass der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes Bregenz die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 4 (offenbar gemeint: Z 1) GGG für die auf einem Übergabevertrag beruhende Einverleibung des Eigentumsrechtes der Revisionswerberinnen an zwei Liegenschaften zutreffend gegenüber den Revisionswerberinnen in Höhe von jeweils EUR 2.385,-- festgesetzt habe, wei... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §56 Abs3; BewG 1955 §56 Abs4;GGG 1984 §26a Abs1 idF 2013/I/001; BewG 1955 § 56 heute BewG 1955 § 56 gültig ab 30.07.1955 BewG 1955 § 56 heute ... mehr lesen...