Entscheidungen zu § 16 Abs. 3 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/30 2004/16/0035

Mit Bescheid vom 18. Oktober 1996 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Beschwerdeführerin für die als Legat erhaltene, lebenslange und von den Erben zu zahlende monatliche Bargeldrente von S 23.967,-- auf Grund ihres Antrages gemäß § 29 ErbStG (Bemessungsgrundlage S 180.000,--, davon 36 %, Steuerklasse IV) die "Erbschaftsteuer auf Lebenszeit" in der Höhe von jährlich S 64.000,-- fällig jeweils am Jahrestag des Entstehens der Steuerschuld vor. Dieser Besche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.2004

RS Vwgh 2004/9/30 2004/16/0035

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §294 Abs1 lita;BewG 1955 §16 Abs3;B-VG Art7 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: Für die Vorschreibung der Erbschaftsteuer ist entscheidend, dass die Steuerschuld entstanden ist. Bei der Festsetzung der Steuer ist im Fall der einmaligen Erhebung der Steuer vom K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.2004

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