Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.04.2020 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1), der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde), 1. die Zuerkennung der Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst gemäß § 82b GehG und 2. die Erstattung der bisher angelaufenen Ansprüche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.04.2020, eingelangt am 30.04.2020, beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1) bei der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol die Zuerkennung der Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst gemäß § 82b Gehaltsg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.04.2020 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1), bei der Landespolizeidirektion XXXX 1. Mit Schreiben vom 30.04.2020 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.04.2020 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1), bei der Landespolizeidirektion XXXX 1. Mit Schreiben vom 30.04.2020 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aus dem Verwaltungsakt ergibt sich unstrittig Folgendes: 1. Mit Erkenntnis des BVwG vom 20.01.2015, Zl. W213 2008955-1/7E, wurde das gegen den Bescheid der Dienstbehörde vom 09.04.2014, GZ 503.715/026-1A2/14 (Zurückweisung des Antrages auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages), eingebrachte Rechtsmittel abgewiesen. 2. Mit Antrag vom 10.02.2015 begehrte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des mit Bescheid der Dienstbehörde vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Beamter der österreichischen Post AG in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist ein Beamter der allgemeinen Verwaltung und ist im Vorverteildienst tätig. Am XXXX ist der Beschwerdeführer von der Verwendungsgruppe D, Dienstklasse III., Gehaltsstufe 17, in die Dienstalterszulage gem. § 119 Abs. 1 Z 2 Gehaltsgesetz 1956 vorgerückt. Der Beschwerdeführer bezieht ... mehr lesen...