Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.01.2012 wurde festgestellt, dass der nunmehrigen Beschwerdeführerin ab 01.02.2012 eine pauschalierte Gefahrenzulage (Infektionsgefahrenvergütung und Strahlengefährdung) in der Höhe von monatlich 2,02 vH des Gehaltes für die Dauer ihrer Einteilung und Tätigkeit als FA Psychiatrie beim Heeresspital gebühre. Auf Grund einer Überprüfung der letzten acht Monate zufolge Herabsetzung der Wochendienstzeit mit Bescheid vom 22... mehr lesen...