Entscheidungsgründe: Ing. Johann Z***** verstarb am 26. 11. 2004. Die Beteiligungsverhältnisse an der drittbeklagten KG stellen sich nach dem Vorbringen der klagenden Partei, das das Erstgericht seiner Entscheidung insoweit zugrundelegte, wie folgt dar: Ing. Johann Z***** war mit einer Einlage in Höhe von 33.300 EUR, somit zu 50 % beteiligt. Der Erstbeklagte ist an der Drittbeklagten mit 3.700 EUR, somit zu 5,55 %, und die Zweitbeklagte mit 29.600 EUR, somit zu 44,44 % beteiligt. ... mehr lesen...
Norm: UGB §177UGB §124 Abs1EVHGB Art7 Nr10 Abs1AktG §225aVerordnung (EG) Nr 2157/2001 des Rates 32001R2157 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) Art17Verordnung (EG) Nr 2157/2001 des Rates 32001R2157 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) Art29
Rechtssatz: Wird eine Kapitalgesellschaft, die Kommanditistin einer Personengesellschaft ist, in eine andere Kapitalgesellschaft (insbesondere in eine Europäische Aktienges... mehr lesen...
Norm: HGB §177UGB §177
Rechtssatz: § 177 HGB ist nicht zwingend; anstatt der dort vorgesehenen Rechtsfolgen kann unter anderem auch ein bloßes Eintrittsrecht eines oder mehrerer Erben oder Dritter vereinbart werden. Die Gesellschafter können nicht nur vereinbaren, ob die Erben eines Komplementärs persönlich haftende Gesellschafter oder Kommanditisten werden, sondern auch, ob die Erben eines Kommanditisten gemäß § 177 HGB diese Stellung behalten... mehr lesen...