Entscheidungen zu § 930 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1975/11/18 3Ob254/75

Norm: ABGB §914 IIIiABGB §930HGB §360
Rechtssatz: Bei Abweichen von der Qualitätsregel des § 360 HGB beim Kauf von Massenwaren, von Ramsch, sowie beim Kauf in Bausch und Bogen ist dasjenige zu leisten, was nach der Verkehrsanschauung - § 914 ABGB - von redlichen Geschäftsleuten unter dieser Bezeichnung veräußert wird. Entscheidungstexte 3 Ob 254/75 Entscheidungstext OGH 18.11.1975 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.1975

RS OGH 1972/6/20 5Ob89/72

Norm: ABGB §930
Rechtssatz: Kauf einer umfangreichen Briefmarkensammlung "als Ganzes" ist Kauf in Pausch und Bogen im Sinne des § 930 ABGB. Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn Sachen so, wie sie liegen und stehen, ohne Zahl, Maß und Gewicht verkauft und übergeben werden. Vorausgesetzt ist, daß eine Mehrheit einzelner nicht genau übersehbarer Sachen betroffen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 89... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1972

RS OGH 1962/1/18 6Ob45/62 (6Ob46/62)

Norm: ABGB §930ABGB §1049
Rechtssatz: Ein Kauf in Bausch und Bogen liegt dann vor, wenn der Kaufgegenstand eine Mehrheit von individuell oder gattungsmäßig bestimmten Sachen bildet, wobei nicht jedes einzelne Stück gemessen, gewogen oder gezählt wird, sondern alles im ganzen zu übernehmen ist (Bettelheim in Klang 1. Auflage II/2 S 971). Entscheidungstexte 6 Ob 45/62 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1962

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