RS OGH 1972/6/20 5Ob89/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1972
beobachten
merken

Norm

ABGB §930

Rechtssatz

Kauf einer umfangreichen Briefmarkensammlung "als Ganzes" ist Kauf in Pausch und Bogen im Sinne des § 930 ABGB. Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn Sachen so, wie sie liegen und stehen, ohne Zahl, Maß und Gewicht verkauft und übergeben werden. Vorausgesetzt ist, daß eine Mehrheit einzelner nicht genau übersehbarer Sachen betroffen ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 89/72
    Entscheidungstext OGH 20.06.1972 5 Ob 89/72
    Veröff: JBl 1972,611

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0018584

Dokumentnummer

JJR_19720620_OGH0002_0050OB00089_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten