Norm: ABGB §907 Satz2
Rechtssatz: Bei einer unbedingten Wahlschuld kann der Gläubiger auch dann, wenn der Schuldner wahlberechtigt ist, zuletzt auf die durch Verschulden des Schuldners unmöglich gewordene Leistung zurückgreifen und an ihrer Statt Schadenersatz verlangen. Entscheidungstexte 5 Ob 702/81 Entscheidungstext OGH 27.10.1981 5 Ob 702/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §907 Satz2
Rechtssatz: Im Falle des § 907 Satz 2 ABGB kann der Gläubiger entweder das noch vorhandene Wahlstück wählen und die Wertdifferenz zwischen diesem und dem untergegangenen höherwertigen verlangen oder gleichsam das untergegangene Stück wählen und Schadenersatz in der Höhe des Wertes des untergegangenen begehren. Entscheidungstexte 5 Ob 702/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §907EO §8 BMG §19 Abs2 Z6
Rechtssatz: 1.) Werden in der Kündigung mehrere Ersatzmietgegenstände angeboten, so bleibt dem Gekündigten das Wahlrecht auch erhalten, wenn er keine Einwendungen erhob. 2.) Verzögerung der Wahl bewirkt nur Verzug nicht Erlöschen des Wahlrechtes. Entscheidungstexte 3 Ob 176/75 Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 176/75 MietSlg 273... mehr lesen...
Norm: ABGB §907
Rechtssatz: Die Nichtausübung des Wahlrechtes nach § 907 ABGB ist einem Annahmeverzug gleichzuhalten und macht den Käufer schadenersatzpflichtig, führt aber nicht zur Auflösung des Vertrages, befreit auch den Verkäufer nicht von seiner Lieferpflicht. Das Wahlrecht erlischt daher nicht durch Nichtausübung. Entscheidungstexte 3 Ob 47/60 Entscheidungstext OGH 01.03.1960... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §907ABGB §986ABGB §1447
Rechtssatz: Wird als Wertsicherung dem Verpächter ein Wahlrecht eingeräumt, an Stelle von Geld eine bestimmte Ware zu begehren, so kann er eine Ware ähnlicher Art verlangen, wenn die vereinbarte Ware nicht mehr erzeugt wird und die Vertragsbestimmung nur im Interesse des einen Teiles aufgenommen wurde, der seinerzeit den Vertrag vollständig erfüllt hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...