Begründung: Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei auf Einverleibung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum an zwei Objekten (Wohnung und KFZ-Abstellplatz) erließen die Vorinstanzen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Die beklagte Partei zeigt in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage auf. Rechtliche Beurteilung 1. Die Vorinstanzen qualifizierten die zwischen den Streitteilen geschlossene Vereinbaru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Peter B*****, 2. Romana B*****, beide vertreten durch Dr. Rolf Schuhmeister, Rechtsanwalt in Schwechat, gegen die beklagte Partei Birgit S*****, vertreten durch MMag. Barbara Pogacar, Rechtsanwältin in Korne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Johann F*****, 2. Rosa F*****, beide in *****, beide vertreten durch Wasserbauer-Possnig-Maurer, Rechtsanwaltsgemeinschaft in Weiz, gegen die beklagten Parteien 1. Siegfried G*****, 2. Ger... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die schriftliche Zusage von Wohnungseigentum genügt eine Punktation. Entscheidungstexte 5 Ob 121/02h Entscheidungstext OGH 20.11.2002 5 Ob 121/02h 8 Ob 47/20z Entscheidungstext OGH 25.08.2020 8 Ob 47/20z European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §885
Rechtssatz: Die Punktation ist eine unmittelbar verbindliche "Rumpfvereinbarung", die auch durch den Vorbehalt der endgültigen Vertragsurkunde in einverleibungsfähiger Form nicht zu einem Vorvertrag reduziert wird. Auch die von den Parteien gewählte Bezeichnung als "Vorvertrag" hindert die im Einklang mit dem Vertragsinhalt nach der Absicht der Parteien vorzunehmende Beurteilung als Punktation nicht. Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §885
Rechtssatz: Die Person des Vertragspartners ist innerhalb eng gezogener Grenzen kein solcher Vertragspunkt, der für sich allein der Annahme einer wirksamen Punktation entgegensteht. Im vorliegenden Fall war es dem Kaufinteressenten gleichgültig, ob er nun mit der OHG oder einen ihrer Gesellschafter kontrahierte. Entscheidungstexte 1 Ob 2322/96v Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG §23 Abs2WEG §25
Rechtssatz: Eine Punktation mit hinreichend genauer Bezeichnung des Wohnungseigentumsobjektes und der vom Wohnungseigentumsbewerber zu erbringenden Leistungen vermag Erfüllungsansprüche im Sinne des § 23 Abs 2 WEG zu begründen. Sie zeichnet sich, dadurch aus, dass die Parteien die Hauptpunkte der Einigung (hier: Wohnungseigentumsobjekt, Preis und Verschaffungspflicht bzw Übernahmspflicht) schriftlich festlegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §885ABGB §1053GrEStG §1WEG 1975 §2 Abs2WEG 1948 §4
Rechtssatz: Rechtliche Qualifikation einer Vereinbarung, einem Wohnungseigentumswerber das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung zu verschaffen, als Punktation. VwGH vom 09.12.1971, 112/71; Verstärkter Senat; Veröff: MietSlg 23820 GlRS VwGH vom 24.04.1980, 315/78; Veröff: AnwBl 1982,157 Entscheidungstexte 5 Ob 79/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorvertrag vom 27. Februar 1989 verpflichtete sich der Beklagte, seine Liegenschaft in Klagenfurt der klagenden Partei um S 1,000.000 zu überlassen, die zur grundbücherlichen Durchführung und Eigentumsrechtseinverleibung nötigen Urkunden auszustellen, formgerecht für Grundbuchszwecke zu unterfertigen und dieselben der klagenden Partei bis längstens 5. Mai 1989 zu übergeben. Der Beklagte erhielt bei Unterfertigung des Vorvertrages S 50.000; S 300.000 waren b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erwarb mit Vertrag vom 31. 10. 1986 im einzelnen genannte Anteile an der Liegenschaft EZ 348 Grundbuch Sechshaus sowie die auf dieser Liegenschaft errichteten Gebäude (Superädifikate) von den jeweiligen Eigentümern. Die Hinterlegung des Kaufvertrages über "das Superädifikat" und die Einverleibung des Eigentumsrechtes der beklagten Partei an der Liegenschaft wurde mit Beschlüssen vom 22. 12. 1986 grundbuchsgerichtlich bewilligt. Die beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 11.Dezember 1979, drei Tage vor ihrer Scheidung, geschlossenen Notariatsakt trafen die Eltern des Klägers vor dem öffentlichen Notar Dr.Theodor H*** im Hinblick auf die beabsichtigte Scheidung eine umfassende vermögensrechtliche Regelung. Unter Punkt V. dieses Notariatsaktes wurde über die im Alleineigentum des Beklagten stehende Eigentumswohnung top. Nr. 24 im Appartementhaus "Ebenhof" in der Schweiz, 7270 Davos, Bolgenstraße 4 sowie über die hypot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 25. Mai 1987 eingelangten Klage stellt der Kläger das Begehren, die Beklagte sei schuldig, in eine Urkunde einzuwilligen, nach der 1) die Beklagte eine ihr zur Gänze gehörige, näher bezeichnete Liegenschaft dem Kläger verkauft und übergibt, 2) die Vertragsteile ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erklären, daß bei dieser Liegenschaft das Eigentumsrecht für den Kläger einverleibt werden kann und 3) der - vom Kläger teilweise bereits berichtigte und ... mehr lesen...