Begründung: Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei auf Einverleibung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum an zwei Objekten (Wohnung und KFZ-Abstellplatz) erließen die Vorinstanzen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Die beklagte Partei zeigt in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage auf. Rechtliche Beurteilung 1. Die Vorinstanzen qualifizierten die zwischen den Streitteilen geschlossene Vereinbaru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Peter B*****, 2. Romana B*****, beide vertreten durch Dr. Rolf Schuhmeister, Rechtsanwalt in Schwechat, gegen die beklagte Partei Birgit S*****, vertreten durch MMag. Barbara Pogacar, Rechtsanwältin in Korne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Johann F*****, 2. Rosa F*****, beide in *****, beide vertreten durch Wasserbauer-Possnig-Maurer, Rechtsanwaltsgemeinschaft in Weiz, gegen die beklagten Parteien 1. Siegfried G*****, 2. Ger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Detlef E*****, 2.) Cornelia E*****, beide vertreten durch Mag. Sigrun Teufer-Peyrl, Rechtsanwältin in Freistadt, gegen die beklagte Partei Andreas E*****, vertreten durch Mag.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Günter S*****, vertreten durch Dr. Lothar Stix, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Sabine H*****, vertreten durch Dr. Bernd Schmidinger, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Immobilienmaklerin, begehrte vom Beklagten 4.508,62 EUR als Provision für die Vermittlung des Ankaufes einer Eigentumswohnung. Der begehrte Betrag umfasst sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferprovision. Die Wohnungsverkäuferin habe das verbindliche Anbot des Beklagten angenommen. Er habe daher der Klägerin die vereinbarte Käuferprovision von 2.328,44 EUR (32.040 S) zu zahlen. Aufgrund des schuldhaften Vertragsrücktritts des Beklagten habe ... mehr lesen...
Begründung: Die in Deutschland wohnhaften Beklagten sollten für die klagende österreichische Gesellschaft, die ein von ihr entwickeltes, erdbebensicheres Bausystem in der Türkei vertreiben wollte, Kontakte zu türkischen Regierungsstellen herstellen und auf Provisionsbasis Kunden aquirieren. Am 14. 1. 2000 fand zwischen den Streitteilen eine abschließende Besprechung statt, deren wesentliche Punkte vom Prokuristen der Klägerin in einer "Besprechungsnotiz" ua wie folgt festgehalten wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG 1975 §2 Abs2 Z1WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die schriftliche Zusage von Wohnungseigentum genügt eine Punktation. Entscheidungstexte 5 Ob 121/02h Entscheidungstext OGH 20.11.2002 5 Ob 121/02h 8 Ob 47/20z Entscheidungstext OGH 25.08.2020 8 Ob 47/20z European Ca... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Wohnungseigentumsbegründung durch Rechtsgeschäft ist zufolge § 3 Abs 1 Z 1 WEG 2002 die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer erforderlich. Weil der Zweck der Formvorschrift in der Wichtigkeit des Rechtsgeschäfts, mit der Wohnungseigentum begründet wird, liegt und der Kern der Formvorschrift die spezifischen Rechtsfolgen des WEG betrifft, bezieht sich das Schriftlichkeitsgebot bloß auf die für die
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht berücksichtigte mangels Eindeutigkeit der wörtlichen Auslegung der "Absichtserklärung" durch Erforschung des Parteiwillens nach § 914 ABGB, sohin im Rahmen seiner Beweiswürdigung (RIS-Justiz RS0017911), die auch über die Urkunde hinausgehenden Beweisergebnisse und stellte den Inhalt der Erklärung dahin fest, dass der Kommanditanteil der Beklagten an den Kläger und die Betriebsmittel der Zweitbeklagten an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der Revisionswerberin erhobene Vorwurf der Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens wurde bereits von der zweiten Instanz verneint und kann daher in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger, ZPO**2 Rz 2 zu § 503 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). Der von der Revisionswerberin erhobene Vorwurf der Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens wurde bereits von der zweiten Ins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Punktation ist eine unmittelbar verbindliche "Rumpfvereinbarung", die auch durch den Vorbehalt der endgültigen Vertragsurkunde in einverleibungsfähiger Form nicht zu einem Vorvertrag reduziert wird (SZ 70/197). Die Auffassung des Berufungsgerichtes, dass Inhalt der vertraglichen Leistung nicht wie bei einem Vorvertrag der Abschluss des förmlichen Hauptvertrages, sondern auch unter Vorbehalt der Errichtung einer förm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 17. 12. 1997, rechtskräftig seit 5. 2. 1998 aus gleichteiligem Verschulden gemäß § 49 EheG geschieden. Im Zuge dieses Scheidungsverfahrens wurden zwischen den Rechtsvertretern der Parteien umfangreiche Vergleichsgespräche geführt. In der mündlichen Verhandlung vom 9. 7. 1997 (ON 14 des Scheidungsakts) kamen die Parteien vorerst überein, dass zur Ermittlung des Verkehrswerts der ehelichen Eigentum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte 1993 eine Eigentumswohnung. Die Erstbeklagte war von der Verkäuferin mit der Vermittlung des Verkaufs beauftragt worden. Die Klägerin fertigte am 23. 9. 1993 als Anbotstellerin ein Anbot, in dem ua das näher bezeichnete Kaufobjekt, der Kaufpreis von 1,1 Mio S zuzüglich der Übernahme zweier Restdarlehensverbindlichkeiten von 311.972 S und 353.051 S sowie die Kaufvertragsbestimmung aufschienen, dass die Anbotnehmerin (Verkäuferin) "für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten haben, als sie noch zu je einem Drittel grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem (Zweifamilien-)Haus ***** waren, mit den Klägern am 20. 8. 1995 eine als Kaufvertrag bezeichnete Vereinbarung mit folgenden für diesen Rechtsstreit bedeutsamen Regelungen abgeschlossen: "I. Die Verkäufer (zweit- und drittbeklagte Partei) sind zu je 1/3 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, mit dem Grundstück 111/16 LN u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Beklagte sind zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** M***** mit den Grundstücken ***** Garten, und ***** Baufläche, Grundstücksadresse *****. Der Eigentümer des weiteren Drittels, Mag. Herbert K*****, hat seinen Miteigentumsanteil mit Vertrag vom 27. 12. 1993 an den Zweitkläger verkauft. Eigentümer der Gesamtliegenschaft war zunächst der Verein "M*****S*****/Austria" (im folgenden kurz: Verkäufer). Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist zu 111/1392 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** L*****, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 6 verbunden ist. An sämtlichen Wohnungen des Gebäudes ist Wohnungseigentum begründet. Mit der selbständigen Wohnung Top Nr 6 des Beklagten sind überdies ein Kellerabteil und ein Autoabstellplatz verbunden (§ 1 Abs 2 WEG). Mit ihrer Klage vom 2.1.1996, welche in der Folge (Schriftsatz ON 4) "modifizi... mehr lesen...
Norm: ABGB §885
Rechtssatz: Die Punktation ist eine unmittelbar verbindliche "Rumpfvereinbarung", die auch durch den Vorbehalt der endgültigen Vertragsurkunde in einverleibungsfähiger Form nicht zu einem Vorvertrag reduziert wird. Auch die von den Parteien gewählte Bezeichnung als "Vorvertrag" hindert die im Einklang mit dem Vertragsinhalt nach der Absicht der Parteien vorzunehmende Beurteilung als Punktation nicht. Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §885
Rechtssatz: Die Person des Vertragspartners ist innerhalb eng gezogener Grenzen kein solcher Vertragspunkt, der für sich allein der Annahme einer wirksamen Punktation entgegensteht. Im vorliegenden Fall war es dem Kaufinteressenten gleichgültig, ob er nun mit der OHG oder einen ihrer Gesellschafter kontrahierte. Entscheidungstexte 1 Ob 2322/96v Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG §23 Abs2WEG §25
Rechtssatz: Eine Punktation mit hinreichend genauer Bezeichnung des Wohnungseigentumsobjektes und der vom Wohnungseigentumsbewerber zu erbringenden Leistungen vermag Erfüllungsansprüche im Sinne des § 23 Abs 2 WEG zu begründen. Sie zeichnet sich, dadurch aus, dass die Parteien die Hauptpunkte der Einigung (hier: Wohnungseigentumsobjekt, Preis und Verschaffungspflicht bzw Übernahmspflicht) schriftlich festlegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §885ABGB §1053GrEStG §1WEG 1975 §2 Abs2WEG 1948 §4
Rechtssatz: Rechtliche Qualifikation einer Vereinbarung, einem Wohnungseigentumswerber das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung zu verschaffen, als Punktation. VwGH vom 09.12.1971, 112/71; Verstärkter Senat; Veröff: MietSlg 23820 GlRS VwGH vom 24.04.1980, 315/78; Veröff: AnwBl 1982,157 Entscheidungstexte 5 Ob 79/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorvertrag vom 27. Februar 1989 verpflichtete sich der Beklagte, seine Liegenschaft in Klagenfurt der klagenden Partei um S 1,000.000 zu überlassen, die zur grundbücherlichen Durchführung und Eigentumsrechtseinverleibung nötigen Urkunden auszustellen, formgerecht für Grundbuchszwecke zu unterfertigen und dieselben der klagenden Partei bis längstens 5. Mai 1989 zu übergeben. Der Beklagte erhielt bei Unterfertigung des Vorvertrages S 50.000; S 300.000 waren b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erwarb mit Vertrag vom 31. 10. 1986 im einzelnen genannte Anteile an der Liegenschaft EZ 348 Grundbuch Sechshaus sowie die auf dieser Liegenschaft errichteten Gebäude (Superädifikate) von den jeweiligen Eigentümern. Die Hinterlegung des Kaufvertrages über "das Superädifikat" und die Einverleibung des Eigentumsrechtes der beklagten Partei an der Liegenschaft wurde mit Beschlüssen vom 22. 12. 1986 grundbuchsgerichtlich bewilligt. Die beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 11.Dezember 1979, drei Tage vor ihrer Scheidung, geschlossenen Notariatsakt trafen die Eltern des Klägers vor dem öffentlichen Notar Dr.Theodor H*** im Hinblick auf die beabsichtigte Scheidung eine umfassende vermögensrechtliche Regelung. Unter Punkt V. dieses Notariatsaktes wurde über die im Alleineigentum des Beklagten stehende Eigentumswohnung top. Nr. 24 im Appartementhaus "Ebenhof" in der Schweiz, 7270 Davos, Bolgenstraße 4 sowie über die hypot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 25. Mai 1987 eingelangten Klage stellt der Kläger das Begehren, die Beklagte sei schuldig, in eine Urkunde einzuwilligen, nach der 1) die Beklagte eine ihr zur Gänze gehörige, näher bezeichnete Liegenschaft dem Kläger verkauft und übergibt, 2) die Vertragsteile ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erklären, daß bei dieser Liegenschaft das Eigentumsrecht für den Kläger einverleibt werden kann und 3) der - vom Kläger teilweise bereits berichtigte und ... mehr lesen...