RS OGH 2020/8/25 5Ob121/02h, 8Ob47/20z

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Veröffentlicht am 20.11.2002
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Rechtssatz

Für die schriftliche Zusage von Wohnungseigentum genügt eine Punktation.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117382

Im RIS seit

20.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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