Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1491
Rechtssatz: Sowohl kollektivvertraglich wie auch einzelvertraglich können kürzere Verfallsfristen festgesetzt werden. Die einzelvertraglich vereinbarte Verfallsfrist von drei Monaten für Entgeltansprüche ist auch inhaltlich nicht zu beanstanden. Entscheidungstexte 8 ObA 19/08i Entscheidungstext OGH 16.06.2008 8 ObA 19/08i Bem: Siehe dazu auch sch... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §879 BIIa4
Rechtssatz: Ein Unterhaltsverzicht oder eine (angeblich zu niedrige) Unterhaltsvereinbarung kann nur dann sittenwidrig sein, wenn ein Unterhaltsanspruch im Vereinbarungszeitpunkt (noch) bestand. Entscheidungstexte 4 Ob 29/08f Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 29/08f Beisatz: Hier: Möglicherweise Verwirkung. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa4IPRG §7IPRG §20
Rechtssatz: Eine Unterhaltsvereinbarung anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung stellt einen vollendeten Tatbestand iSd § 7 IPRG dar, auf den der spätere Statutenwechsel keinen Einfluss mehr haben kann. Die Frage, ob infolge einer Änderung der für den Abschluss der Unterhaltsvereinbarung maßgeblichen Umstände ein Teil nicht mehr an sie gebunden sein soll, ist allerdings nach dem geänderten Statut zu beur... mehr lesen...