RS OGH 2008/6/16 8ObA19/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.2008
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 BIIh
ABGB §1491

Rechtssatz

Sowohl kollektivvertraglich wie auch einzelvertraglich können kürzere Verfallsfristen festgesetzt werden. Die einzelvertraglich vereinbarte Verfallsfrist von drei Monaten für Entgeltansprüche ist auch inhaltlich nicht zu beanstanden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123967

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten