Norm: ABGB §864a
Rechtssatz: Die Überwälzung der anteiligen Aufschließungskosten auf den Erwerber einer Eigentumswohnung ist nicht ungewöhnlich, vielmehr geschäftstypisch. Ist die Bestimmung über die Zahlung der Aufschließungskosten nach dem äußeren Erscheinungsbild des Kaufvertrags dort eingeordnet, wo ein durchschnittlich sorgfältiger Leser nach den Umständen mit ihr rechnen muss, nämlich in dem mit "Kostentragung" überschriebenen Vertragspun... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 KABGB §864aAVB allg
Rechtssatz: AVB als Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn sie vertraglich vereinbart worden sind (zuletzt einheitliche Rechtsprechung). Anderenfalls kommt - wenn Art der Versicherung, versichertes Risiko und Prämie feststehen - der Versicherungsvertrag ohne AVB zustande. Entscheidungstexte 7 Ob 31/03i Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EABGB §1369KSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Das Pfandrecht an Werten aus Gemeinschaftskonten/Gemeinschaftsdepots sichert auch Ansprüche des Kreditinstituts aus der Geschäftsverbindung mit nur einem der Kontoinhaber/Depotinhaber" verstößt sowohl gegen § 879 Abs 3 ABGB als auch gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und ist daher unzulässig. Das Gleiche gilt auch für eine Regelung, welche die Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit sie pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzurechnen, insbesondere auch zwischen Guthaben aus Gemeinschaftskonten und Ansprüchen des Kreditinstituts gegen einen der Kontoinhaber" verstößt, soweit sie die Aufrechenbarkeit von Guthaben aus Gemeinscha... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §864a
Rechtssatz: Einem formulargemäß gestalteten Vertrag sind inhaltliche und formale Grenzen gesteckt. Von einem formulargemäß gestalteten Vertrag kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn der (der Form nach schablonenmäßige) Vertragstext seinem Inhalt nach über eine Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen hinausgeht und deshalb nicht für eine Serienverwendung in Frage kommen kann, und/oder wenn sein äußeres ... mehr lesen...