Norm: ABGB §861ABGB §864aEuGVVO Art 23LGVÜ Art17
Rechtssatz: Gerichtsstandsvereinbarung - Sprachrisiko. Fremdsprachige AGB's sind trotz Sprachunkenntnis des Vertragspartners wirksam vereinbart, wenn in der Verhandlungssprache und Vertragssprache auf die AGB's hingewiesen wurde und der Vertragspartner eine uneingeschränkte Annahmeerklärung abgegeben hat. Entscheidungstexte 7 Ob 176/98b E... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §28
Rechtssatz: Eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle (aufsichtsbehördlich genehmigter allgemeiner Geschäftsbedingungen) ist weder durch das KSchG noch durch die einschlägigen Bestimmungen des ABGB vorgesehen. Hier: Telekommunikationsdienste. Entscheidungstexte 3 Ob 246/98t Entscheidungstext OGH 28.04.1999 3 Ob 246/98t Veröff: SZ 72/81... mehr lesen...