Der Erblasser wurde mit Beschluß des KG Krems vom 15. März 1968, T ../67, für tot erklärt. Es wurde festgestellt, daß er den 8. Mai 1945 nicht überlebt hat. Zur gesetzlichen Erbfolge ist u a die Schwester des Erblassers, Franziska, verehelichte H, zu 1/6 Anteil berufen. Sie ist am 20. August 1949 verstorben. Ihr Nachlaß wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes E vom 14. November 1949, A .../49-7, dem Witwer Franz H zu 1/4 und den beiden Söhnen Friedrich D und Karl H zu j... mehr lesen...
Norm: ABGB §809 AußStrG §16 BIII2a ABGB § 809 heute ABGB § 809 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 809 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 16 heute ... mehr lesen...
Der Erblasser Dr. Benö N. starb am 18. Mai 1968. Als allfälligen Erben hinterließ er seinen Bruder Ladislaus N., der am 7. September 1968 ohne eine Erbserklärung abgegeben zu haben, nachverstarb. Die Verlassenschaft des letzteren wird zu 8 A .../68 des Erstgerichtes gleichfalls abgehandelt. Weitere gesetzliche Erben des Dr. Benö N. wären Bela N. und Dr. Edith V., beides Nachkommen einer vorverstorbenen erblasserischen Schwester, ferner Ilona H. als Tochter der vorverstorbenen erbla... mehr lesen...
Norm: ABGB §537 ABGB §615 ABGB §809 ABGB § 537 heute ABGB § 537 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 537 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 615 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §537 ABGB §809 ABGB § 537 heute ABGB § 537 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 537 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 809 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §537 ABGB §809 ABGB § 537 heute ABGB § 537 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 537 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 809 heute ... mehr lesen...
Der am 9. August 1943 verstorbene Dachdeckermeister Johann E. hinterließ drei eheliche Kinder Johann E., Berta B. und Juliana B. Am 27. April 1946 hat Juliana B. vor dem Notar Dr. F. als Gerichtskommissär in Abwesenheit ihrer Geschwister die Erklärung abgegeben, daß sie zum Nachlaß nach ihrem Vater Johann E. auf jeden Erbrechts- und Pflichtteilsanspruch zugunsten ihrer Schwester Berta B. verzichte und auch auf jede weitere Ladung zu den Abhandlungstagsatzungen Verzicht leiste, so da... mehr lesen...
Die erste Instanz hat der Klage der erbserklärten Erben des H. G. auf Ausfolgung des im Besitz der Beklagten, Testamentserben nach der E. G., befindlichen beweglichen und unbeweglichen Nachlasses der E. G. stattgegeben. Über das Eventualbegehren auf Ungültigerklärung der letztwilligen Anordnung der E. G. zugunsten der Beklagten hat das Erstgericht nicht erkannt. Das Berufungsgericht hob das erstgerichtliche Urteil unter Rechtskraftvorbehalt auf und wies die Sache zur neuerlichen Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §537 ABGB §809 ABGB § 537 heute ABGB § 537 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 537 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 809 heute ... mehr lesen...