Begründung: Die Streitteile sind die Söhne der am 7. 3. 1920 geborenen und am 23. 8. 2007 verstorbenen Gertrude F*****, die am 18. 6. 1982 ein Testament verfasste, mit dem sie die Streitteile zu gleichen Teilen zu Erben ihres gesamten Vermögens einsetzte. Darüber hinaus vermachte sie ihnen jeweils verschiedene Liegenschaften beziehungsweise Wohnungen und verfügte die Anrechnung bereits zuvor dem Beklagten geschenkter Wohnungen als Legate. Während der Beklagte, der von Beruf Schauspi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erblasserin war Eigentümerin mehrerer Liegenschaften, darunter der bebauten EZ *****, KG *****. Dieses Haus vermietete die Erblasserin am 1. 5. 1991 an M***** D***** zu Wohnzwecken. Die Erblasserin verstarb am 29. 1. 2001 unter Hinterlassung eines Testaments. Dessen Punkt 1) lautet: „Ich T***** W***** ... möchte mein Haus in R*****, meinem Mieter Herrn M***** D***** ... vererben bis zu seinem Tode. Nach seinem Ableben soll das Haus W*****verein nehmen und f... mehr lesen...
Norm: GBG §23GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 EABGB §21ABGB §783ABGB §817AußStrG §162AußStrG §174 BAußStrG §177AußStrG §178AußStrG 2005 §176AußStrG 2005 §177AußStrG 2005 §182
Rechtssatz: Das Grundbuchsgericht trifft bei der Verbücherung der Abhandlungsergebnisse keine Rechtsfürsorgepflicht für pflegebefohlene Noterben. Begehrt der Erbe auf Grund einer rechtskräftigen Einantwortungsurkunde die Einverleibung seines Eigentums, hat daher das Grundb... mehr lesen...
Norm: ABGB §783ABGB §785ABGB §956
Rechtssatz: Auf den Todesfall Beschenkte sind den Vermächtnisnehmern gleichzuhalten. Die Pflichtteilsberechtigten können daher auch den auf den Todesfall Beschenkten nicht direkt klagen. Die geschenkten, dem Beschenkten noch nicht übergebenen Sachen sind Teil des Nachlassvermögens; sie gehen mit dem Tod des Erblassers nicht ohne Übergabe in das Eigentum des Beschenkten über. Bei Liegenschaften ist zum Eigentums... mehr lesen...
Norm: ABGB §693ABGB §783
Rechtssatz: Der Pflichtteilsberechtigte hat seine Forderung an den Nachlass und nach der Einantwortung an den Erben zu richten und kann in der Regel nicht unmittelbar gegen die Vermächtnisnehmer vorgehen. Er kann aber den Rückforderungsanspruch des Erben pfänden und sich überweisen lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 593/93 Entscheidungstext OGH 17.02.1994 2 Ob 5... mehr lesen...
Begründung: Anfang 1988 trug sich der Vater des erbserklärten Alleinerben (im folgenden kurz Erblasser) mit dem Gedanken, die Klägerin zu heiraten. Um seinen einzigen Sohn, den er als Alleinerben ausersehen hatte, nicht vor den
Kopf: zu stoßen, suchte er nach einer Lösung der Frage, wie er diesem sein Vermögen zukommen lassen konnte, ohne daß die Klägerin nach seinem Tod neben den ihr zugedachten Vermächtnissen darauf weitere Ansprüche zu erheben vermochte. Er zog deshalb den Bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C2ABGB §783
Rechtssatz: Die Zuwendung einer Liegenschaft an die Beklagte als Vermächtnis unter einer auflösenden Bedingung (Veräußerungsverbot und Belastungsverbot) entbindet nicht von der Haftung der Pflichtteilsergänzungsansprüche, er ist jedoch bei Beurteilung der Wertbeteiligung am Nachlaß insofern zu berücksichtigen, als deren kapitalisierter Reinertrag zugrundezulegen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §783
Rechtssatz: Bei der Berechnung des Pflichtteiles sind unter auflösender Bedingung gemachte Legate vorerst voll zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 547/92 Entscheidungstext OGH 07.05.1992 7 Ob 547/92 Veröff: EvBl 1992/184 S 793 = SZ 65/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS001... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die gesetzlichen Erben ihrer am 29.September 1983 verstorbenen Mutter. Die Nachlaßaktiven betrugen S 2,400.831,20, die Passiven S 325.929,40, der Reinnachlaß sohin S 2,074.901,80. Der Pflichtteilsanspruch der beiden Töchter macht S 518.725,45 aus. Die Erblasserin verfügte fast über den gesamten Nachlaß durch Vermächtnisse. Der Wert der der Klägerin zugedachten Vermächtnisse beträgt S 349.167,10. Die Klägerin begehrt den restlichen Pflichtteil von S 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist eines von fünf ehelichen Kindern des am 5.6.1989 verstorbenen Gottfried S*****. Die Beklagte ist die Witwe des Erblassers. Mit Schenkungsvertrag vom 25.7.1986 hatte der Erblasser der Beklagten die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ 29 KG O***** geschenkt. Mangels eines Nachlassvermögens nach Gottfried S***** fand eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Der Kläger begehrt als Schenkungspflichtteil zuletzt den Zuspruch des Betrages von S 119.490,26... mehr lesen...
Norm: ABGB §783
Rechtssatz: Der im seinem Pflichtteilsanspruch verkürzte Miterbe hat auch dann Anspruch auf Kürzung der Legate entsprechend seinem Erbanteil, wenn er die unbedingte Erbserklärung abgegeben hat. Entscheidungstexte 1 Ob 627/91 Entscheidungstext OGH 15.01.1992 1 Ob 627/91 Veröff: SZ 65/7 = NZ 1992,271 4 Ob 235/06x Entsc... mehr lesen...