Begründung: Die Streitteile sind die Söhne der am 7. 3. 1920 geborenen und am 23. 8. 2007 verstorbenen Gertrude F*****, die am 18. 6. 1982 ein Testament verfasste, mit dem sie die Streitteile zu gleichen Teilen zu Erben ihres gesamten Vermögens einsetzte. Darüber hinaus vermachte sie ihnen jeweils verschiedene Liegenschaften beziehungsweise Wohnungen und verfügte die Anrechnung bereits zuvor dem Beklagten geschenkter Wohnungen als Legate. Während der Beklagte, der von Beruf Schauspi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erblasserin war Eigentümerin mehrerer Liegenschaften, darunter der bebauten EZ *****, KG *****. Dieses Haus vermietete die Erblasserin am 1. 5. 1991 an M***** D***** zu Wohnzwecken. Die Erblasserin verstarb am 29. 1. 2001 unter Hinterlassung eines Testaments. Dessen Punkt 1) lautet: „Ich T***** W***** ... möchte mein Haus in R*****, meinem Mieter Herrn M***** D***** ... vererben bis zu seinem Tode. Nach seinem Ableben soll das Haus W*****verein nehmen und f... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. Mai 2005 wurde über das Vermögen einer näher genannten Kauffrau (im Folgenden nur Gemeinschuldnerin) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und die nun klagende Rechtsanwältin zur Masseverwalterin bestellt. Der Beklagte war mit der Gemeinschuldnerin befreundet und hielt als Treuhänder deren Geschäftsanteile an einer GmbH, über deren Vermögen am 3. April 2007 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Mit Notariatsakt vom 25. November 1999 hatte Karl ... mehr lesen...
Norm: GBG §23GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 EABGB §21ABGB §783ABGB §817AußStrG §162AußStrG §174 BAußStrG §177AußStrG §178AußStrG 2005 §176AußStrG 2005 §177AußStrG 2005 §182
Rechtssatz: Das Grundbuchsgericht trifft bei der Verbücherung der Abhandlungsergebnisse keine Rechtsfürsorgepflicht für pflegebefohlene Noterben. Begehrt der Erbe auf Grund einer rechtskräftigen Einantwortungsurkunde die Einverleibung seines Eigentums, hat daher das Grundb... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 1423 KG *****steht bücherlich im Miteigentum des Hubert S*****, geboren am 5. 11. 1927, und der Elfriede S*****, geboren am 30. 11. 1931. Der Hälfteeigentümer Hubert S***** verstarb am 24. 5. 2003. Im Verlassenschaftsverfahren 17 A 206/03s des Bezirksgerichtes Graz wurde Elfriede S*****, geboren am 30. 11. 1931, aus dem Rechtsgrund des schriftlichen Testaments der Nachlass zur Gänze eingeantwortet. Die Einantwortung ist in Rechtskraft erwachsen. Der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der während des Verfahrens verstorbene Beklagte sind die Kinder der am 29. September 2004 verstorbenen Maria R***** (im Folgenden nur Erblasserin), die Eigentümerin eines 5/8 Anteils einer Liegenschaft war. Die Erblasserin hatte mit ihrem 1. Testament vom 1. März 1978 die Klägerin zur Universalerbin eingesetzt, mit ihrem 2. Testament vom 25. Mai 2000 aber den Beklagten. Mit Schenkungsvertrag vom 26. Mai 2000 hatte sie ihre Liegenschaftsanteile dem Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die am 9. November 2001 verstorbene Erblasserin hatte ihre Tochter zur Erbin eingesetzt und dem Kläger ihr Bargeld und ihre Bankguthaben vermacht. Ihren Sohn, den Vater des Klägers, hatte sie nicht bedacht. Zum Nachlass gehören zwei Sparbücher mit Einlageständen von 11.927,40 EUR und 6.780,08 EUR sowie Bankguthaben von insgesamt 118,18 EUR. Der reine Nachlass (Aktiva abzüglich Erblasser- und Erbgangschulden) hat einen Wert von 20.942,56 EUR. Der Nachlass ist noch nicht e... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 11. 2001 verstarb Bebina L*****, Mutter des Klägers und Gattin des Beklagten, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes sind nach Bebina L***** der beklagte Witwer, der am 1. 9. 1980 geborene Sohn Andreas G*****, die am 17. 2. 1985 geborene Evelyne L***** und der am 25. 5. 1987 geborene Kläger als Erben berufen. Die Verstorbene und der Beklagte waren Eigentümer je eines halben Mindestanteils der Liegenschaft EZ ***** mit Ehegatten-Woh... mehr lesen...
Begründung: Josef G*****, der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger sowie des Beklagten, ist am 21. 6. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der reine Nachlass wurde infolge Erbverzichtes bzw Erbausschlagung aller acht Kinder der Erstklägerin eingeantwortet. Im Verfahren 4 Cg 81/96d des Landesgerichtes St. Pölten wurde bereits einem anderen Kind Josef G***** rechtskräftig (das Berufungsgericht wies den Antrag auf nachträgliche Zu... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. September 1998 als Witwe verstorbene Erblasserin hatte fünf Kinder, nämlich eine Tochter sowie die vier Söhne Otwin, Otmund, Otfried (1996 verstorben, einen volljährigen Sohn [Enkel] Werner hinterlassend) und Otmar (1998 vor der Erblasserin verstorben, vier volljährige Söhne [Enkel] Harry, Nicolas, Rene und Clemens [im Folgenden nur Antragsteller] hinterlassend). Mit letztwilliger Verfügung vom 17. Februar 1994 vermachte die Erblasserin ihre Liegenschaft EZ 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ing. Otto P***** verstarb am 14. 9. 1998 unter Hinterlassung des Testaments vom 16. 11. 1989, in dem er seine Ehefrau - die Zweitbeklagte - zur Alleinerbin eingesetzt und der Drittbeklagten - seiner Tochter - seinen gesamten Liegenschaftsbesitz und seinen Gutsbetrieb vermacht hatte. Der Erblasser vermachte der Zweitbeklagten das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrecht an dem der Drittbeklagten zukommenden Vermögen. Der Kläger ist der Sohn des Erblas... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. August 1911 geborene Mutter der Klägerin (im Folgenden nur Übergeberin) übertrug ihre Tiroler Liegenschaft EZ 165 ... (im Folgenden nur Liegenschaft), bei der es sich um keinen geschlossenen Hof iSd TirHöfeG, sondern um sogenannte walzende Grundstücke handelt, mit einer als "Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. Oktober 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) an die Beklagte. Als "Kaufpreis" war die Zahlung einer monatlichen Leibrente von 10.000 S ab Ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und dessen am Verfahren nicht beteiligter Bruder sind die Söhne des am 28. Mai 1998 verstorbenen Erblassers und die Stiefsöhne der beklagten erblasserischen Witwe. Der Erblasser setzte in seinem Testament die Beklagte zur Universalerbin seines gesamten Vermögens ein und verpflichtete sie, die angetretene Erbschaft nach ihrem Tode seinen beiden Söhnen zu gleichen Teilen zu überlassen (fideikommissarische Substitution gemäß § 608 ABGB). Im Verlassverfahren ga... mehr lesen...
Begründung: Nach den bisherigen Ergebnissen des Verlassenschaftsverfahrens ist der Sohn Siegfried des Erblassers dessen (inzwischen bedingt erbserklärter) Alleinerbe. Aus der Todfallsaufnahme ergibt sich, dass offenbar der wertmäßig größte Teil der Verlassenschaft in Anteilen an einer Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus besteht. Diese Anteile hat der Erblasser mit letztwilliger Verfügung einer dritten Person, die zunächst behauptete vom Erblasser adoptiert worden zu sein, hinte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine beiden Schwestern sind Kinder der am 17. 3. 1997 verstorbenen Maria L*****, der Beklagte ist ihr Enkelkind. Die Erblasserin setzte mit letztwilligen Verfügungen den Beklagten zum Erben ein und vermachte ihm den geschlossenen Hof „E*****“, dessen Übernahmswert im Verlassenschaftsverfahren mit 1,5 Mio S festgesetzt wurde. Mit dem Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 15. 3. 1994 versprach die Erblasserin dem Enkel die Schenkung des Hofs für den Fal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz F***** starb am 3. 2. 1998 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die Beklagte ist seine Witwe, die Klägerin eine Tochter aus einer früheren Ehe. Der Nachlass wurde den Streitteilen sowie Günther F*****, einem Sohn des Erblassers, zu je einem Drittel auf Grund des Gesetzes eingeantwortet. Das Inventar weist Aktiva von insgesamt S 159.471,72 und Passiva von S 417.602,41, zusammen eine Nachlassüberschuldung in Höhe von S 258.130,69 aus. Bereit... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin setzte einen Universalerben ein, dem die Verlassenschaft bereits rechtskräftig eingeantwortet wurde (ON 32). Zur Verlassenschaft gehören zahlreiche Liegenschaften. Über drei Liegenschaften hatte die Erblasserin mit notariellen Schenkungsverträgen auf den Todesfall verfügt. Diese Liegenschaften scheinen im errichteten Inventar sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite auf. Die Einantwortungsurkunde enthält keine Verbücherungsklausel. Der... mehr lesen...
Norm: ABGB §783ABGB §785ABGB §956
Rechtssatz: Auf den Todesfall Beschenkte sind den Vermächtnisnehmern gleichzuhalten. Die Pflichtteilsberechtigten können daher auch den auf den Todesfall Beschenkten nicht direkt klagen. Die geschenkten, dem Beschenkten noch nicht übergebenen Sachen sind Teil des Nachlassvermögens; sie gehen mit dem Tod des Erblassers nicht ohne Übergabe in das Eigentum des Beschenkten über. Bei Liegenschaften ist zum Eigentums... mehr lesen...
Norm: ABGB §693ABGB §783
Rechtssatz: Der Pflichtteilsberechtigte hat seine Forderung an den Nachlass und nach der Einantwortung an den Erben zu richten und kann in der Regel nicht unmittelbar gegen die Vermächtnisnehmer vorgehen. Er kann aber den Rückforderungsanspruch des Erben pfänden und sich überweisen lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 593/93 Entscheidungstext OGH 17.02.1994 2 Ob 5... mehr lesen...
Begründung: Anfang 1988 trug sich der Vater des erbserklärten Alleinerben (im folgenden kurz Erblasser) mit dem Gedanken, die Klägerin zu heiraten. Um seinen einzigen Sohn, den er als Alleinerben ausersehen hatte, nicht vor den
Kopf: zu stoßen, suchte er nach einer Lösung der Frage, wie er diesem sein Vermögen zukommen lassen konnte, ohne daß die Klägerin nach seinem Tod neben den ihr zugedachten Vermächtnissen darauf weitere Ansprüche zu erheben vermochte. Er zog deshalb den Bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C2ABGB §783
Rechtssatz: Die Zuwendung einer Liegenschaft an die Beklagte als Vermächtnis unter einer auflösenden Bedingung (Veräußerungsverbot und Belastungsverbot) entbindet nicht von der Haftung der Pflichtteilsergänzungsansprüche, er ist jedoch bei Beurteilung der Wertbeteiligung am Nachlaß insofern zu berücksichtigen, als deren kapitalisierter Reinertrag zugrundezulegen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §783
Rechtssatz: Bei der Berechnung des Pflichtteiles sind unter auflösender Bedingung gemachte Legate vorerst voll zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 547/92 Entscheidungstext OGH 07.05.1992 7 Ob 547/92 Veröff: EvBl 1992/184 S 793 = SZ 65/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS001... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die gesetzlichen Erben ihrer am 29.September 1983 verstorbenen Mutter. Die Nachlaßaktiven betrugen S 2,400.831,20, die Passiven S 325.929,40, der Reinnachlaß sohin S 2,074.901,80. Der Pflichtteilsanspruch der beiden Töchter macht S 518.725,45 aus. Die Erblasserin verfügte fast über den gesamten Nachlaß durch Vermächtnisse. Der Wert der der Klägerin zugedachten Vermächtnisse beträgt S 349.167,10. Die Klägerin begehrt den restlichen Pflichtteil von S 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist eines von fünf ehelichen Kindern des am 5.6.1989 verstorbenen Gottfried S*****. Die Beklagte ist die Witwe des Erblassers. Mit Schenkungsvertrag vom 25.7.1986 hatte der Erblasser der Beklagten die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ 29 KG O***** geschenkt. Mangels eines Nachlassvermögens nach Gottfried S***** fand eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Der Kläger begehrt als Schenkungspflichtteil zuletzt den Zuspruch des Betrages von S 119.490,26... mehr lesen...
Norm: ABGB §783
Rechtssatz: Der im seinem Pflichtteilsanspruch verkürzte Miterbe hat auch dann Anspruch auf Kürzung der Legate entsprechend seinem Erbanteil, wenn er die unbedingte Erbserklärung abgegeben hat. Entscheidungstexte 1 Ob 627/91 Entscheidungstext OGH 15.01.1992 1 Ob 627/91 Veröff: SZ 65/7 = NZ 1992,271 4 Ob 235/06x Entsc... mehr lesen...