RS OGH 1992/5/7 7Ob547/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1992
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Norm

ABGB §364c C2
ABGB §783

Rechtssatz

Die Zuwendung einer Liegenschaft an die Beklagte als Vermächtnis unter einer auflösenden Bedingung (Veräußerungsverbot und Belastungsverbot) entbindet nicht von der Haftung der Pflichtteilsergänzungsansprüche, er ist jedoch bei Beurteilung der Wertbeteiligung am Nachlaß insofern zu berücksichtigen, als deren kapitalisierter Reinertrag zugrundezulegen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010784

Dokumentnummer

JJR_19920507_OGH0002_0070OB00547_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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