Entscheidungen zu § 757 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1981/9/16 1Ob709/81

Der am 26. August 1980 verstorbene Alfred K hinterlies eine Witwe, zwei Geschwister und den am 12. Feber 1962 geborenen unehelichen Sohn Alfred P; die Vaterschaft zu diesem Kind wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Ebreichsdorf vom 26. Juli 1962, C 50/62-11, rechtskräftig festgestellt. Alfred K hat mit Testament vom 19. Juni 1975 seine Gattin Margareta zur Alleinerbin eingesetzt. Diese gab auf Grund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung ab, die vom Erstgericht zu Gericht angen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1981

RS OGH 1981/9/16 1Ob709/81

Norm: ABGB §754 Abs2ABGB §757 Abs2ABGB §756 Abs2B-VG Art7 Abs1
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in der verschiedenen Behandlung der Witwe eines unehelichen Kindes im Verhältnis zum Vater desselben im Vergleich zur Witwe des Vaters eines unehelichen Kindes im Verhältnis zu diesem, da es sich um die Regelung verschiedener Erbfolgeverhältnisse handelt. Nach dem österreichischen Erbrecht muß zwischen zwei Personen ein "gegens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1981

RS OGH 1981/9/16 1Ob709/81, 6Ob13/83

Norm: ABGB §754 Abs2ABGB §757 Abs2ABGB §762ABGB §763
Rechtssatz: Einem unehelichen Kind, das neben der Witwe gesetzlich erbberechtlich wäre, steht gegen die Witwe, die auf Grund eines Testamentes Alleinerbin wurde, ein Pflichtteilanspruch zu. Entscheidungstexte 1 Ob 709/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 709/81 Veröff: JBl 1982,646 = SZ 54/122 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1981

TE OGH 1978/12/13 3Ob598/78

Der am 18. Mai 1973 verstorbene Erblasser hat mit seiner am 28. Mai 1973 vorschriftsmäßig kundgemachten letztwilligen Verfügung, dem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 16. Feber 1972, seine Frau Amalia R als Alleinerbin eingesetzt. Zugleich vermachte er Gertraud K die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ 785 KG E mit der Verpflichtung, Amalia R eine wertgesicherte monatliche Leibrente von 500 S auf Lebenszeit zu bezahlen. Mit dem Beschluß des Bezirksgerich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.12.1978

RS OGH 1978/12/13 3Ob598/78, 1Ob709/81

Norm: ABGB nF §754 Abs2ABGB nF §757 Abs2
Rechtssatz: Die Ausnahmen der §§ 754 Abs 2 und 757 Abs 2 ABGB nF sollen sicherstellen, daß das uneheliche Kind nicht die erbrechtliche Stellung der Witwe des Vaters oder dessen ehelicher Kinder beeinträchtigen kann. Entscheidungstexte 3 Ob 598/78 Entscheidungstext OGH 13.12.1978 3 Ob 598/78 Veröff: JBl 1980,89 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1978

RS OGH 1978/12/13 3Ob598/78, 1Ob709/81

Norm: ABGB nF §754 Abs2ABGB nF §757 Abs2
Rechtssatz: Das gesetzliche Erbrecht des unehelichen Kindes hängt davon ab, ob Verwandte der Zweiten Linie oder Großeltern den Erblasser überlebt haben, doch liegt darin keine Besonderheit, weil auch sonst das Erbrecht vom Vorverstorben oder Überleben anderer Personen abhängt. Entscheidungstexte 3 Ob 598/78 Entscheidungstext OGH 13.12.1978 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1978

Entscheidungen 1-6 von 6