Entscheidungen zu § 727 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1992/9/29 4Ob1591/92

Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Rechtsaussicht der Revisionsrekurswerber, daß das gesetzliche Verwandtenerbrecht nicht (nur) auf der Abstammung beruht, sondern (überdies) ein besonderes Naheverhältnis zwischen Eltern und Kindern voraussetzt, fehlt im positiven österreichischen Recht, jede Grundlage. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 182 Abs 2 uw §§ 182a, 1826 ABGB bestehen nicht. Daß eine Erbserklärung zurückzuweisen ist, wenn von vornhere... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1992

RS OGH 1992/9/29 4Ob1591/92

Norm: ABGB §727
Rechtssatz: Für die Ansicht, daß das gesetzliche Verwandtenerbrecht nicht ( nur ) auf der Abstammung beruht, sondern ( überdies ) ein besonderes Naheverhältnis zwischen Eltern und Kindern voraussetzt, fehlt im positiven österreichischen Recht jede Grundlage. Entscheidungstexte 4 Ob 1591/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 1591/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1992

TE OGH 1949/12/7 3Ob282/49

Das Verlassenschaftsgericht nahm in der Verlassenschaft nach dem am 19. November 1946 verstorbenen Johann H. die von dem erblasserischen Sohn Franz H., derzeit vermißt, vertreten durch seine Widerstreitsachwalterin Marie H., bzw. für den Fall seiner Todeserklärung von seinem gemäß § 779 ABGB. berufenen "Ersatzerben", dem Sohn des Genannten, mj. Franz H. durch dessen Widerstreitkurator Anton P., weiters die von den erblasserischen Kindern Maria W. und Agnes S. aus dem Berufungsgrunde d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.12.1949

TE OGH 1948/7/14 1Ob217/48

Die erste Instanz hat der Klage der erbserklärten Erben des H. G. auf Ausfolgung des im Besitz der Beklagten, Testamentserben nach der E. G., befindlichen beweglichen und unbeweglichen Nachlasses der E. G. stattgegeben. Über das Eventualbegehren auf Ungültigerklärung der letztwilligen Anordnung der E. G. zugunsten der Beklagten hat das Erstgericht nicht erkannt. Das Berufungsgericht hob das erstgerichtliche Urteil unter Rechtskraftvorbehalt auf und wies die Sache zur neuerlichen Verha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1948

RS OGH 1931/11/11 1Ob964/31, 9Ob71/00g

Norm: ABGB §727
Rechtssatz: Die Anordnung in einem Testament, daß die Geschwister des Erblassers in keinem Fall etwas erhalten sollten, behält auch für den Fall des Eintrittes der gesetzlichen Erbfolge ihre Geltung und wirkt auch gegen die Nachkommen der Geschwister. Entscheidungstexte 1 Ob 964/31 Entscheidungstext OGH 11.11.1931 1 Ob 964/31 Veröff: SZ 13/239 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1931

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