RS OGH 1931/11/11 1Ob964/31, 9Ob71/00g

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Veröffentlicht am 11.11.1931
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Norm

ABGB §727

Rechtssatz

Die Anordnung in einem Testament, daß die Geschwister des Erblassers in keinem Fall etwas erhalten sollten, behält auch für den Fall des Eintrittes der gesetzlichen Erbfolge ihre Geltung und wirkt auch gegen die Nachkommen der Geschwister.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0015358

Dokumentnummer

JJR_19311111_OGH0002_0010OB00964_3100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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