Norm
ABGB §727Rechtssatz
Die Anordnung in einem Testament, daß die Geschwister des Erblassers in keinem Fall etwas erhalten sollten, behält auch für den Fall des Eintrittes der gesetzlichen Erbfolge ihre Geltung und wirkt auch gegen die Nachkommen der Geschwister.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0015358Dokumentnummer
JJR_19311111_OGH0002_0010OB00964_3100000_001