Norm
ABGB §727Rechtssatz
Für die Ansicht, daß das gesetzliche Verwandtenerbrecht nicht ( nur ) auf der Abstammung beruht, sondern ( überdies ) ein besonderes Naheverhältnis zwischen Eltern und Kindern voraussetzt, fehlt im positiven österreichischen Recht jede Grundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012815Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_0040OB01591_9200000_001