Begründung: Rechtliche Beurteilung Da schon der in einem Geldbetrag bestehende Teil des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 übersteigt, hatte ein Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO zu unterbleiben (vgl Kodek in Rechberger, ZPO2 Rz 5 zu § 500 mwN uva). Das Rechtsmittel der Beklagten ist daher als außerordentliche Revision iSd § 505 Abs 4 ZPO zu werten. Da schon der in einem Geldbetrag bestehende Teil des Entscheidungsgegenstandes S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8.3.1991 verstorbene Rudolf A***** hinterließ ein Testament vom 28.2.1990, dessen Punkte 1. und 2a. folgenden Wortlaut haben: "1. Zu meiner Alleinerbin bestimme ich meine Frau Maria A*****. Falls meine Frau das Erbe nicht antreten will oder nicht antreten kann, sollen mein Sohn Jörg A***** und meine Enkelin Gerda L***** je zur Hälfte meine Erben sein. 2. Zugleich setze ich folgende Vermächtnisse aus: a) Meiner Frau Maria A***** vermache die mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §650ABGB §651ABGB §652ABGB §689
Rechtssatz: Wird das mit einem Untervermächtnis belastete Vermächtnis ausgeschlagen, wird der Vermächtnisnehmer von seiner Verpflichtung gegenüber dem Untervermächtnisnehmer frei (Weiß in Klang**2 515; Kralik, Erbrecht 236). Das Vermächtnis fällt einem allenfalls berufenen Ersatzvermächtnisnehmer zu, sonst dem Erben (Welser in Rummel**2 Rz 4 zu § 651). Ein allfälliger Nachberufener ist so zu behandeln,... mehr lesen...
Norm: ABGB §647ABGB §650ABGB §689
Rechtssatz: Dem Vermächtnisnehmer steht es frei, das Vermächtnis auszuschlagen. Vom Fall der Teilbarkeit des Vermächtnisgegenstandes abgesehen, kommt aber eine Teilausschlagung nicht in Betracht (Welser in Rummel**2 Rz 11 zu § 647; Kralik, Erbrecht 236). Handelt es sich bei der erblasserischen Anordnung um eine einheitliche und unteilbare Gesamtregelung, so steht es der Vermächtnisnehmerin nicht frei, um die ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1. April 1981 verstorbene Erich M*** war in dritter Ehe mit Marina M*** verheiratet und hinterließ drei Kinder: aus der ersten Ehe die Beklagte, aus der zweiten Ehe den Kläger und Dr. Lieselotte F***. In seinem am 11. Dezember 1976 errichteten, eigenhändig geschriebenen Letzten Willen ordnete Erich M*** an, daß österreichisches materielles Erbrecht zur Anwendung zu kommen habe, setzte seine Frau Marina M*** zur Alleinerbin ein und verfügte weiters: "3) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §551ABGB §689
Rechtssatz: Im Verzicht auf den Erb- oder Pflichtteil liegt im Zweifel nicht auch ein Verzicht auf ein Vermächtnis. Entscheidungstexte 6 Ob 529/87 Entscheidungstext OGH 26.03.1987 6 Ob 529/87 7 Ob 2303/96v Entscheidungstext OGH 04.12.1996 7 Ob 2303/96v Beisatz: Diese Zweifelsregel kommt im Fall des Vorausve... mehr lesen...
Norm: ABGB §689ABGB §709WEG 1948 §7WEG 1975 §8
Rechtssatz: Zur Auslegung einer letztwilligen Anordnung unter Bedachtnahme auf § 7 WEG 1948. Entscheidungstexte 2 Ob 1/67 Entscheidungstext OGH 28.04.1967 2 Ob 1/67 Veröff: SZ 40/62 = EvBl 1968/105 S 182 = ImmZ 1968,169 = MietSlg 19482 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Das Verlassenschaftsgericht nahm in der Verlassenschaft nach dem am 19. November 1946 verstorbenen Johann H. die von dem erblasserischen Sohn Franz H., derzeit vermißt, vertreten durch seine Widerstreitsachwalterin Marie H., bzw. für den Fall seiner Todeserklärung von seinem gemäß § 779 ABGB. berufenen "Ersatzerben", dem Sohn des Genannten, mj. Franz H. durch dessen Widerstreitkurator Anton P., weiters die von den erblasserischen Kindern Maria W. und Agnes S. aus dem Berufungsgrunde d... mehr lesen...