Begründung: Der am 30.7.1987 verstorbene Erblasser hinterließ ein am 10.5.1984 errichtetes Testament, in dem er seine Witwe zur Alleinerbin einsetzte und weiters verfügte, daß die ihm gehörigen Liegenschaftsanteile an den Liegenschaften EZ ***** KG O***** und EZ ***** KG P***** je zur Hälfte seinen Töchtern Dkfm. Dr. Christiane F***** und Eva K***** zufallen sollen, wobei er das Legat zugunsten seiner Tochter Christiane mit einer Substitution (für den Fall deren nachkommenlosen Able... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist am Neujahrstag 1989 im 84.Lebensjahr als Witwe gestorben. Sie hinterließ einen Adoptivsohn und zahlreiche Seitenverwandte. Die Erblasserin hatte mehrere letztwillige Verfügungen errichtet, mit denen sie den Großteil ihres Vermögens zum Gegenstand von Vermächtnisanordnungen gemacht hatte. In einem als Nachtrag zum Testament bezeichneten letztwilligen Aufsatz vom 5. Mai 1981 bestimmte die Erblasserin, daß ihr Schmuck "an" elf namentlich genannte, als ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §662ABGB §688AußStrG §161 Abs2GBG §12
Rechtssatz: Ein Erblasser kann einem Dritten als Vermächtnisnehmer auf einer Liegenschaft, die zum Teil ihm und zum Teil den belasteten Erben gehört, letztwillig ein Wohnungsrecht einräumen. Dieses kann auch grundbücherlich einverleibt werden, wenn die Einverleibung im Testament nicht ausdrücklich verfügt worden ist. Sind mehrere Wohnungsberechtigte vorhanden, kann ein Berechtigter die... mehr lesen...
Die Erblasserin hat in ihrem Testament vom 17. August 1965 unter Punkt II ihrer Ziehtochter Anna A, die wegen Geisteskrankheit voll entmundigt und arbeitsunfähig ist, ein Vermächtnis ausgesetzt, wonach die Erben verpflichtet sind sie in ihren Haushalt aufzunehmen, zu betreuen und ihr den mangelnden unterhalt zu bieten. Nach dem Testamente war zunächst die Nichte der Erblasserin Anna K, wohnhaft in Bratislava, als Erbin mit der Beschränkung ihres Erbrechtes durch letztwillig angeordnet... mehr lesen...
Norm: ABGB §688AußStrG §159AußStrG §160
Rechtssatz: Wird von den Erben die Gültigkeit eines Vermächtnisses bestritten, so ist für die Sicherstellung der privilegierten Legate so lange zu sorgen, als nicht die Unwirksamkeit des Vermächtnisses feststeht. Damit ist den Erben keineswegs die Möglichkeit genommen, die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des Legats im Rechtsweg feststellen zu lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §672ABGB §688AußStrG §159AußStrG §160
Rechtssatz: Vermächtnis mangelnden Unterhaltes an Pflegebefohlene: Deren eigene Vermögensstücke können ihren Sicherstellungsanspruch nicht entkräften, da hiedurch keineswegs ausgeschlossen ist, daß die Legetarin in Zukunft des Unterhaltes Entscheidungstexte 8 Ob 202/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 202/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §688AußStrG §160
Rechtssatz: Es bestehen gegen die Heranziehung des Rechtsinstitutes der Reallast als Sicherungsmittel des der pflegebefohlenen Legatarin zugewendeten Vermächtnisses des mangelnden Unterhaltes keine Bedenken. Entscheidungstexte 8 Ob 202/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 202/74 European Case Law Id... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ am 31. Dezember 1973 sowohl den Mantelbeschluß ON 5 als auch die Einantwortungsurkunde ON 6. Im Mantelbeschluß wurde eine Erklärung der erblasserischen Tochter Maria K bezüglich der Pflichtteilsforderungen der beiden erblasserischen Söhne Johann und Josef R zur Kenntnis genommen (Punkt 1),festgestellt, daß das Testament vom 2. Juli 1971 kundgemacht wurde (Punkt 2), die von der erblasserischen Tochter Maria K auf Grund des Testamentes zum ganzen Nachlaß abgegeben... mehr lesen...
Norm: ABGB §650ABGB §688ABGB §817AußStrG §160
Rechtssatz: Bei einem Vermächtnis zugunsten eines Minderjährigen ist das Legat gerichtlich zu erlegen oder die Erfüllung gehörig sicherzustellen. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung, die auch für Untervermächtnisse gilt, ist auch von Amts wegen Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 149/74 Entscheidungstext OGH 10.07.1974 5 Ob 149/74... mehr lesen...
J. S. beging am 12. Juni 1946 Selbstmord. In ihrem Nachlaß wurde eine aus Pappendeckel verfertigte Umschlagmappe gefunden, welche auf der vorderen Außenseite ein aufgeklebtes Schild mit der Aufschrift "Bruder Josef E." trägt. Die Rückseite enthält folgende, von der Erblasserin mit Bleistift geschriebenen Worte: "Geld hab mir gestollen, Haus hab ich Euch geschenkt, darum behüt Euch Gott, Euren Hanna." Die beiden Kläger vertreten die Rechtsauffassung, daß diese Worte dahin zu vers... mehr lesen...
Die letztwillige Verfügung des Erblassers, die als Kodizill anzusehen ist, betrifft neun, darunter zwei nach den §§ 159, 160 AußstrG. begünstigte Vermächtnisnehmer. Die gesetzlichen Erben behaupteten in dem vom Gerichtskommissär verfaßten Abhandlungsprotokolle die Ungültigkeit des Kodizills. Das Erstgericht erteilte den gesetzlichen Erben nach § 2, Z. 7 AußstrG. unter Setzung einer Frist den Auftrag zur Einbringung einer Klage "auf Ungültigkeit des Kodizills, widrigens die Einantwor... mehr lesen...